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Glossar

Gerichtshilfe

Fachbegriff

Ein sozialer Dienst der Justiz. Er vermittelt und überwacht gemeinnützige Arbeit, mit der Verurteilte eine Geldstrafe abarbeiten können. Außerdem klärt er für die Staatsanwaltschaft die persönlichen Lebensumstände von Beschuldigten und begleitet oft einen Ausgleich zwischen Täter und Opfer.

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In den Programmen

15 Forderungen aus 11 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Baden-Württemberg

2011
Grüne BW 2
2006
FDP BW 1

Niedersachsen

2008
CDU NI 1
1994
SPD NI 2

Hessen

2018
SPD HE 3

Rheinland-Pfalz

2006
SPD RP 1

Schleswig-Holstein

2027
Grüne SH 1
2022
CDU SH Grüne SH · Koalitionsvertrag 1
2012
CDU SH 1
2000
SPD SH 1

Saarland

2012
Grüne SL 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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