Gerichtshilfe
Fachbegriff
Ein sozialer Dienst der Justiz. Er vermittelt und überwacht gemeinnützige Arbeit, mit der Verurteilte eine Geldstrafe abarbeiten können. Außerdem klärt er für die Staatsanwaltschaft die persönlichen Lebensumstände von Beschuldigten und begleitet oft einen Ausgleich zwischen Täter und Opfer.
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In den Programmen
15 Forderungen aus 11 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Baden-Württemberg
2011
Grüne BW 2
2006
FDP BW 1
Niedersachsen
2008
CDU NI 1
1994
SPD NI 2
Hessen
2018
SPD HE 3
Rheinland-Pfalz
2006
SPD RP 1
Schleswig-Holstein
2027
Grüne SH 1
2022
CDU SH Grüne SH · Koalitionsvertrag 1
2012
CDU SH 1
2000
SPD SH 1
Saarland
2012
Grüne SL 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.