Beschäftigungsverbot
Fachbegriff
Ein gesetzliches Verbot, jemanden arbeiten zu lassen. Es befreit von der Pflicht zu arbeiten und soll meist vor Gefahren schützen, etwa Schwangere vor Gesundheitsrisiken. In manchen Programmen auch: ein Verbot, nach einem politischen Amt bestimmte Tätigkeiten aufzunehmen.
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In den Programmen
21 Forderungen aus 10 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2021
Linke 3
2017
Linke 3
2013
Linke 3
Länder
Bayern
2023
FDP BY 1
Hessen
2023
Linke HE 3
2018
Linke HE 3
Rheinland-Pfalz
2026
FDP RP 1
Hamburg
2020
FDP HH 2
Bremen
2015
SPD HB 1
2007
BIW HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.