Berechtigtes Interesse
Fachbegriff
Ein Interesse, das nach vernünftiger Abwägung durch die Lage gerechtfertigt ist. Es kann tatsächlicher oder rechtlicher Art sein. Der Begriff kommt in vielen Rechtsgebieten vor und bedeutet dort jeweils etwas Unterschiedliches.
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In den Programmen
3 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2021
FW 1
Länder
Nordrhein-Westfalen
2005
Grüne NW 1
Berlin
2016
SPD BE Linke BE Grüne BE · Koalitionsvertrag 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.