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Glossar

Arbeitsgerichtsbarkeit

Fachbegriff

Die eigenen Gerichte für Streit im Arbeitsrecht, etwa zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Sie bilden einen eigenen Gerichtszweig neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit. Grundlage ist das Arbeitsgerichtsgesetz.

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In den Programmen

37 Forderungen aus 26 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Nordrhein-Westfalen

2022
SPD 1

Bayern

2023
FW 1
2018
CSU FW · Koalitionsvertrag 1
FW 1

Baden-Württemberg

2001
FDP 2

Niedersachsen

2008
FDP 3
2003
FDP 2

Hessen

1999
FDP 1
SPD 1
1995
CDU 1

Sachsen

2019
FDP 1

Berlin

2023
CDU SPD · Koalitionsvertrag 1
2021
SPD Grüne Linke · Koalitionsvertrag 1
2016
SPD Linke Grüne · Koalitionsvertrag 1
2006
Grüne 1

Brandenburg

2004
CDU 1

Sachsen-Anhalt

1994
SPD 2
1990
CDU 4
SPD 1

Thüringen

2009
FDP 3

Hamburg

1997
FDP 1
1991
CDU 2
FDP 1

Bremen

2007
FDP 1
2003
CDU 1
FDP 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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