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CDU und CSU Bund · Politikwechsel für Deutschland

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 18 neu, 10 geändert, 4 wieder aufgenommen, 2 unverändert, 44 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu setzt das Programm auf einfacheres Baurecht: Mit dem Gebäudetyp E soll kostengünstigeres Bauen möglich werden, in angespannten Wohnungsmärkten sind befristete Ausnahmen vom Planungsrecht vorgesehen. Der Energiestandard EH55 für Neubauten soll wieder förderfähig werden, und der Kauf von Bestandsimmobilien soll in die KfW-Programme einbezogen werden. Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau fällt deutlich höher aus als 2021, nennt aber keinen Prozentsatz mehr und wird um eine degressive Abschreibung ergänzt. Nicht mehr genannt sind das Ziel von mehr als 1,5 Millionen neuen Wohnungen bis 2025, die Förderprogramme für Innenstädte und Ortskerne sowie Holzbau und Recyclingmaterial. Der Akzent liegt nun stärker auf Bauland, Baukosten und Angebot als auf Stadt- und Dorfentwicklung. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (18)

Forderungen, die es in keinem früheren Programm gab.

GeändertFortgeführt, aber geändert (10)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

Wieder daWieder aufgenommen (4)

Forderungen, die 2021 fehlten und aus einem älteren Programm zurückkehren.

GleichUnverändert fortgeführt (2)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (44)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Die Finanzierung von Wohneigentum darf nicht wegen überzogener regulatorischer Anforderungen unnötig eingeschränkt werden.
  2. Zur Effizienzgewinnung gehören energetische Baustandards.
  3. Die KfW-Programme werden attraktiver gestaltet, um die energetische Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien besser zu fördern.
  4. Darlehen, Tilgungszuschüsse oder Zinsverbilligungen sollen nach der Anzahl der Kinder gestaffelt werden.
  5. Energetische Sanierungen des Familieneigenheims werden gefördert.
  6. Für saubere Ortschaften und gepflegte Stadtteile wird eingetreten.
  7. Niemand soll vorgeschrieben bekommen, wie er zu wohnen und zu leben hat.
  8. Genug Wohnraum in einem intakten Umfeld soll erreicht werden.
  9. Alte Gebäude sollen auf den heutigen Stand gebracht werden.
  10. Alte Gebäude sollen energetisch saniert werden.
  11. Eine Politik gegen Einfamilienhäuser soll nicht verfolgt werden.
  12. Auf einen Mietendeckel als rechtlich fragwürdigen und ungeeigneten Eingriff soll nicht gesetzt werden.
  13. Bis 2025 sollen mehr als 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen.
  14. Die Wohnraumoffensive soll fortgesetzt werden.
  15. Das Umland soll auch durch eine moderne Grundversorgung gestärkt werden.
  16. Bauland soll flexibel ausgewiesen werden.
  17. Es soll barrierefrei gebaut werden.
  18. Bauen mit Holz und die Verwendung von Recyclingmaterial sollen deutschlandweit stärker vorangebracht werden.
  19. Die Bauwirtschaft soll eine Kreislaufwirtschaft auf Basis heimischer Baustoffe wie Sand, Gips und Holz werden.
  20. Recyclingmaterial soll in Bauteilen genutzt werden.
  21. Die Möglichkeiten der Kommunen, Bauland auszuweisen und innerörtliche Flächen zu mobilisieren, sollen unter dem Vorrang der Innenentwicklung weiter vergrößert werden.
  22. Wohnraum muss auch für Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar sein.
  23. Mit den Ländern soll erörtert werden, ob sie im sozialen Wohnungsbau je Bundes-Euro mindestens einen Euro zweckgebunden ergänzen.
  24. Menschen sollen möglichst lange in der eigenen Wohnung, im Haus oder im angestammten Wohnviertel leben können.
  25. Investitionen in den altersgerechten und barrierefreien Umbau sollen insbesondere über KfW-Programme unterstützt werden.
  26. Vor allem Mieter sollen vor finanzieller Überlastung geschützt werden.
  27. Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne sollen erhalten werden.
  28. Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne sollen nach der Corona-Krise neugestaltet werden.
  29. Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne sollen als Orte der Begegnung und Vielfalt gestärkt werden.
  30. Ein Zukunftspakt für Innenstädte soll geschlossen werden.
  31. Zusätzlich zu bestehenden Städtebauprogrammen soll ein Förderprogramm für attraktive Innenstädte aufgelegt werden, das auch kleineren Städten und Gemeinden zugutekommt.
  32. Deutlich mehr Mittel sollen etwa für die Modernisierung von Fußgängerzonen und den Umbau von Passagen und Ladengeschäften bereitgestellt werden.
  33. Dorf- und Innenstadtmanager mit einschlägigem Know-how sollen gefördert werden können.
  34. Die Dorfkernsanierung soll noch stärker gefördert werden.
  35. Alle Altersgruppen sollen mitten im Ort am öffentlichen Leben teilhaben können.
  36. Der Wohnraum im Ortskern soll für Alt und Jung neu betrachtet werden.
  37. Der Ausbau von Mehrfunktionshäusern und Dorfläden soll unterstützt werden.
  38. Es soll verhindert werden, dass sich nur Großverdiener ein Haus kaufen oder bauen können.
  39. Darlehen, Tilgungszuschüsse oder Zinsverbilligungen sollen nach der Anzahl der Kinder gestaffelt werden.
  40. Die Sanierung im Bestand soll weiter gefördert werden.
  41. Eine neue Umbaukultur für mehr bezahlbaren Wohnraum und neues Leben in alten Gebäuden soll entfacht werden.
  42. Attraktive Mietkaufmodelle sollen vor allem jungen Menschen mit geringerer Kapitalausstattung den Erwerb von Wohneigentum ermöglichen.
  43. Die Unterstützung genossenschaftlicher Wohnmodelle soll geprüft werden.
  44. Neue Konzepte der Nahversorgung sollen entwickelt werden.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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