CDU und CSU Bund · Politikwechsel für Deutschland
Staat, Demokratie und Verwaltung: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Staat, Demokratie und Verwaltung 74 neu, 24 geändert, 6 wieder aufgenommen, 6 unverändert, 165 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu ist ein umfassendes Programm zum Abbau von Bürokratie: Jährliche Entrümpelungsgesetze sollen kommen, die Zahl der Beauftragten soll mindestens halbiert werden, die Ministerialverwaltung soll mit zehn Prozent weniger Personal auskommen, und das nationale Lieferkettengesetz soll abgeschafft werden. Außerdem will das Programm das sogenannte Ampel-Wahlrecht abschaffen und lehnt eine Schwächung des Direktmandats ab. Das Verbandsklagerecht bei Infrastrukturvorhaben, das 2021 noch gestrafft werden sollte, soll nun ganz entfallen. Nicht mehr einzeln genannt sind die Modernisierung des Dienstrechts mit flexibleren Laufbahnen, Vorhaben der digitalen Verwaltung wie der Personalausweis auf dem Smartphone und die Vereinfachung des Vergaberechts. Das Gewicht verschiebt sich von der inneren Modernisierung der Verwaltung hin zu ihrer Verkleinerung. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (74)
Forderungen, die es in keinem früheren Programm gab.
- Mit Entrümpelungsgesetzen und Bürokratie-Checks wird überflüssiger Papierkram beseitigt.
- Doppelstrukturen werden abgebaut.
- Das nationale Lieferkettengesetz wird abgeschafft.
- Die deutsche Übererfüllung europäischen Rechts wird zurückgenommen und künftig unterbunden.
- Die Zahl der Beauftragten wird halbiert.
- Ab der ersten Stunde wird ein Sofortprogramm aufgelegt.
- Bürokratieabbau bedeutet, Freiheit zurückzugeben.
- Es soll eine Kultur des Machens und nicht der Fehlervermeidung geben.
- Der Nationale Normenkontrollrat und die Zuständigkeit für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung werden ins Bundeskanzleramt zurückgeholt.
- Das deutsche Lieferkettengesetz wird abgeschafft.
- Die beste Bürokratie ist die, die gar nicht erst entsteht.
- Parallelregulierungen auf europäischer und nationaler Ebene werden abgelehnt.
- Statistikpflichten, Datenerhebungen und Meldungen werden durch ein Verweisungsrecht für Unternehmen reduziert.
- Die Behördenkommunikation über bereits vorliegende Daten muss besser werden.
- Doppelstrukturen bei den Statistikämtern müssen konsequent abgebaut werden.
- Arbeitsrechtliche Anforderungen an die Schriftform auf Papier werden überprüft und nur noch dort beibehalten, wo sie zwingend sind, etwa bei Kündigungen und branchenspezifischer Schutzbedürftigkeit.
- Die Schwellenwerte, ab denen Beauftragte bestellt werden müssen, werden vereinheitlicht.
- Forschung wird von zu kleinteiliger Förderbürokratie befreit.
- Doppelstrukturen in der Regierung werden beseitigt.
- Mehrfache Federführungen in der Regierung werden beseitigt.
- Bürokratie wird auf ein absolutes Minimum zurückgeführt.
- Durch die Bündelung von Zuständigkeiten werden die Hürden für Startups reduziert.
- Mit der digitalen Akte wird das Verwaltungshandeln vereinfacht.
- Ein wirksames Beschleunigungsgesetz soll schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden.
- Der Genehmigungsturbo wird gezündet.
- Die gesamte IT-Beschaffung des Bundes und die einheitlichen Schnittstellen für IT-Systeme im öffentlichen Bereich werden in diesem Ministerium verankert.
- Bürokratische Hürden bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung werden abgebaut.
- Berichts- und Dokumentationspflichten werden spürbar abgebaut.
- Europarechtliche Vorgaben werden national grundsätzlich eins zu eins umgesetzt.
- Über das vorgesehene Mindestmaß an Regulierung wird national nicht hinausgegangen.
- Genehmigungsrechtliche Hürden für tierwohlgerechte Ställe werden abgebaut.
- Das Bundesprogramm Demokratie leben soll künftig im Bundesinnenministerium angesiedelt werden.
- Zivilgesellschaftliche Organisationen, die vom Bund gefördert werden, sollen ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgeben.
- Für neue und laufende EU-Initiativen soll ein sofortiger Belastungsstopp gelten.
- Eine Bürokratiebremse nach dem Grundsatz „One in, two out“ soll in Europa durchgesetzt werden.
- Die Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler und deutsche Minderheiten sollen wieder im Bundesinnenministerium zusammengeführt werden.
- In der Forschungspolitik soll es weniger Bürokratie geben.
- Hindernisse im Vereinsrecht für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen beseitigt werden.
- Überbordende Bürokratie wird bekämpft.
- Es werden Öffnungsklauseln für flexible Lösungen und neue Modelle geschaffen.
- Es werden Erprobungsmöglichkeiten für flexible Lösungen und neue Modelle geschaffen.
- Ziel ist weniger Zeit für die Verwaltung.
- Es wird für weniger Bürokratie gesorgt.
- Das Bauordnungs- und Raumordnungsrecht wird grundlegend entschlackt.
- Die Vorschriften werden spürbar und verantwortungsbewusst reduziert.
- Bürokratie wird abgebaut, damit der Führerschein für junge Menschen bezahlbar wird.
- Ersatzneubauten, unwesentliche Änderungen oder Erweiterungen können statt durch ein Planfeststellungsverfahren durch ein Anzeigeverfahren zugelassen werden.
- Die Genehmigungsbehörden müssen eine zügige Prüfung der eingereichten Unterlagen gewährleisten.
- Für die Neuerrichtung von Großinfrastrukturen bleibt das Planfeststellungsverfahren das geeignetste Instrument.
- Ein verpflichtender Verfahrensleitplan soll das Planfeststellungsverfahren für neue Großinfrastrukturen effizienter machen.
- Eine Mitwirkungsverpflichtung soll das Planfeststellungsverfahren für neue Großinfrastrukturen effizienter machen.
- Die digitale Kraftfahrzeug-Anmeldung wird zum Standard und bundesweit einheitlich sowie unkompliziert gestaltet.
- Auch die Einbindung der Versicherer wird bei der digitalen Kraftfahrzeug-Anmeldung bundesweit einheitlich und unkompliziert gestaltet.
- Die staatliche Effizienz wird gesteigert.
- Für einen besseren Gesetzgebungsprozess wird die kommunale Praxiserfahrung stärker berücksichtigt.
- Die Prozesse müssen schneller werden.
- Das Ampel-Wahlrecht wird abgeschafft.
- Die Verkleinerung des Bundestages wird mitgetragen.
- Eine Schwächung des Direktmandats wird abgelehnt.
- Das Wahlrecht muss den föderalen Charakter der Bundesrepublik stärker wertschätzen.
- Fristen werden realitätsnah gefasst.
- Antragsverfahren werden vereinfacht.
- Nachweispflichten werden reduziert.
- Der Staat hat die Kernaufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern zu dienen.
- Ziel ist ein Staat, der wieder handlungsfähiger und schneller wird.
- Der Staat kann Vertrauen nur als Dienstleister zurückgewinnen, nicht als Lehrmeister.
- Die Zahl der Beauftragten wird um mindestens 50 Prozent reduziert.
- Ministerialverwaltung und Bundestagsverwaltung sollen mit mindestens zehn Prozent weniger Personal auskommen.
- Mit weniger Personal soll bessere Arbeit geleistet werden.
- Die Digitalisierung wird für eine strategischere und stärker datenbasierte Politik genutzt.
- Was nicht effektiv ist, wird zurückgenommen.
- Maßnahmen werden kontinuierlich angepasst.
- Entscheidungsträger vor Ort müssen die Sicherheit haben, schnelle und pragmatische Entscheidungen treffen zu können.
- Regelungen, die in einem Bereich zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, müssen auch auf andere Bereiche wie Verkehr, Bau und digitale Infrastrukturen übertragen werden.
GeändertFortgeführt, aber geändert (24)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Statistikpflichten werden abgebaut.
- Der Staat soll schneller, effizienter, digital und mit schlankeren Strukturen handeln.
- Es werden jährliche Entrümpelungsgesetze zum Bürokratieabbau beschlossen.
- Es werden mehr Bürokratie-Checks in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Unternehmen gemacht.
- Mit einem Gesetz gegen Draufsatteln werden Regelungen zurückgenommen, die über europäisches Recht hinausgehen, und künftige Übererfüllung wird unterbunden.
- Für technologie- und materialoffenes Recyceln werden rechtliche Hemmnisse abgebaut.
- Eine Gründerschutzzone befreit Gründerinnen und Gründer in der Startphase weitgehend von bürokratischen Vorschriften.
- Für Gründungen, Betriebsummeldungen und Betriebsaufgaben ist nur noch eine Stelle zuständig.
- Doppelstrukturen zum Datenschutz auf Bundes- und Landesebene werden abgebaut.
- Einrichtungen, die staatliches Geld erhalten wollen, sollen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
- Es soll einen EU-Wettbewerbsfähigkeits-Check geben.
- Ein unabhängiger europäischer Normenkontrollrat soll die Bürokratiekosten messen und die Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit der Anwendung des EU-Rechts berücksichtigen.
- Der Zugang zum höheren Dienst des Bundes soll auch für Bachelor-Absolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung geöffnet werden.
- Planungs- und Nebenkosten werden durch Digitalisierung und Beschleunigung von Bauleit- und Baugenehmigungsverfahren gesenkt.
- Eine Stichtagsregelung soll das Planfeststellungsverfahren für neue Großinfrastrukturen effizienter machen.
- Digitalisierung soll das Planfeststellungsverfahren für neue Großinfrastrukturen effizienter machen.
- Die Herausforderungen einer technischen und digitalen Standardisierung im Bundesstaat werden gelöst.
- Die Verwaltung erhält größere Freiräume, um auch etwas auszuprobieren.
- Beschlossene Maßnahmen werden im Rahmen einer neuen Fehlerkultur evaluiert.
- Das Basisregister für Unternehmen und das einheitliche Unternehmenskonto sind wichtige Bausteine.
- Gesetze und andere Regelungen werden wieder stärker auf den grundsätzlichen Anwendungsfall ausgerichtet, nicht in erster Linie auf den Ausnahmefall.
- Mit einer Experimentierklausel werden unbürokratische Erprobungsräume eröffnet.
- Eine Genehmigungsfiktion soll dafür sorgen, dass Anträge bei Ämtern und Behörden schneller beschieden werden.
- Das Verbandsklagerecht bei Infrastrukturvorhaben soll abgeschafft werden, wofür auf europäischer Ebene eingetreten wird.
Wieder daWieder aufgenommen (6)
Forderungen, die 2021 fehlten und aus einem älteren Programm zurückkehren.
- Ministerialverwaltung und Bundestagsverwaltung sollen mit mindestens zehn Prozent weniger Personal auskommen.
- Gesetze und Regelungen erhalten, wo sinnvoll möglich, ein Verfallsdatum.
- Der Nationale Normenkontrollrat wird schlagkräftiger aufgestellt und die Strukturen werden gestrafft, damit er untergesetzliche Vorschriften schärfer prüfen kann.
- In Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie wird bei Dokumentationspflichten die Beweislast umgekehrt und regelmäßige Nachweise werden durch ein Anzeigerecht von Verstößen ersetzt.
- Kleine und mittlere Unternehmen werden von der Pflicht befreit, Betriebsbeauftragte zu bestellen.
- Die Präklusion soll eine größere Rolle einnehmen.
GleichUnverändert fortgeführt (6)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Bauordnungs- und Raumordnungsrecht werden grundlegend entschlackt und die Vorschriften spürbar reduziert, damit Bauen bezahlbar wird.
- Planungs- und Genehmigungsverfahren werden beschleunigt, gerade bei Bau, Verkehr und digitalen Infrastrukturen.
- Die Bürokratiebremse nach dem Grundsatz „eins hinein, zwei hinaus“ wird gestärkt.
- Ein Bundesdigitalministerium wird eingerichtet.
- Der digitale Vollzug wird zum Standard gemacht.
- Das Once-Only-Prinzip wird umgesetzt, sodass Bürger und Unternehmen ihre Daten nur einmal an die Verwaltung übermitteln müssen.
EntfallenNicht mehr im Programm (165)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- In einigen Bereichen von Staat und Verwaltung muss schneller, besser und mutiger gehandelt werden.
- Nach der Krise braucht es einen kraftvollen Neustart.
- Die 2020er Jahre sollen ein Modernisierungsjahrzehnt für das Land werden.
- Leitvorstellung ist Sicherheit im Wandel.
- Die Zukunft soll mit Maß und Mitte gestaltet werden und nicht im blinden Vorpreschen.
- Das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern braucht einen Neustart.
- Der Staat soll sich nach der Pandemie wieder deutlich zurückziehen.
- Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen mehr Freiraum erhalten.
- Angestrebt wird ein verlässlicher und moderner Staat.
- Ziel ist eine möglichst schnelle Rückkehr zu einer Normalität, die Liebgewonnenes und Vermisstes zurückgibt.
- In dieser Normalität soll die Zukunft klug gestaltet werden.
- Die politischen Stiftungen sollen weiterhin angemessen finanziell ausgestattet werden.
- Das EU-Vergaberecht soll im Sinne des Bürokratieabbaus modernisiert werden.
- Die Tatkraft von Macherinnen und Machern soll zuallererst dem erfolgreichen Wirtschaften dienen und nicht der Erfüllung bürokratischer Pflichten.
- Unternehmen werden von Bürokratiekosten in Milliardenhöhe entlastet.
- Bei den Ausfuhrkontrollen wird eine feste Bearbeitungsfrist von 30 Tagen eingeführt.
- Im Arbeits- und Sozialrecht werden die an der Betriebsgröße orientierten Schwellenwerte so weit wie möglich vereinheitlicht und vereinfacht.
- Im zweiten Gründungsjahr werden bürokratische Belastungen auf ein Minimum reduziert.
- Ausnahmen gelten vor allem für ausgewählte steuerrechtliche Regeln und Dokumentationspflichten.
- EU-Vorgaben werden entbürokratisiert.
- Bei der Definition von Standards sowie bei Verordnungen und Richtlinien wird Pragmatismus statt einer 120-Prozent-Lösung verlangt.
- Es wird eine Beteiligungskultur geschaffen, die mehr Transparenz in die Planung großer Bauprojekte bringt und alle Akteure früh einbindet.
- Die Initiative zur Entschlackung des EU-Planungs- und Umweltrechts wird weiter vorangetrieben.
- Auf EU-Ebene wird für eine Beschleunigung der Planungsverfahren eingetreten.
- Im Rahmen der Aarhus-Konvention wird darauf hingewirkt, schnelle Planungsverfahren zu ermöglichen.
- Öffentliche Aufträge sollen schneller, effizienter und einfacher vergeben werden.
- Es wird eine bundesweit einheitliche vergaberechtliche Regelung geschaffen.
- Die unterschiedlichen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen, freihändige Vergaben, Verhandlungsvergaben und Direktaufträge in den Ländern werden vereinheitlicht und auf ein angemessenes Maß zurückgeführt.
- Die E-Vergabe wird vereinheitlicht und die Vergabe öffentlicher Aufträge für Liefer-, Bau- und Dienstleistungen wird auf elektronischem Weg stärker vorangetrieben.
- Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen werden möglichst einfach über eine Onlineplattform gestaltet.
- Genehmigungen sollen vereinfacht werden.
- Das bürgerliche Vertragsrecht, insbesondere der elektronische Rechtsverkehr, wird modernisiert.
- Schnellere Genehmigungsverfahren stärken den Pharma- und Forschungsstandort Deutschland.
- Der Staat zieht sich stärker zurück und regelt nicht alles bis ins Detail.
- Bürokratie für Finanzmarktteilnehmer wird abgebaut.
- Die rechtsstaatlich verfasste, freiheitliche, plurale und repräsentative Demokratie gilt nicht als selbstverständlich.
- Es werden überzeugte Demokratinnen und Demokraten gebraucht, die sich den komplexen Anforderungen der Welt im 21. Jahrhundert stellen.
- Der Staat soll sich bei Innovationen nicht zu stark einmischen.
- Die Agentur wird von Vergaberegelungen in der Projektfinanzierung befreit.
- Bürokratische Innovationsbarrieren sollen überwunden werden.
- Es soll eine agile und funktionale Administration aufgestellt werden.
- In der Bundesregierung soll ein modernes Prozessmanagement etabliert werden, um Silodenken zu vermeiden.
- Innerhalb der Bundesregierung soll sie durch neue Arbeitsmethoden und Technologien eine Vorbild- und Testfeldrolle einnehmen.
- Rechtsunklarheiten sollen beseitigt werden.
- Die Datenschutzaufsicht in Deutschland wird harmonisiert.
- Es muss die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft geben.
- Es soll das Prinzip gelten, dass eine Genehmigung für alle gilt, analog zum Medienrecht bei der Lizenzierung von Fernsehsendern.
- Rein nationale Fragen sollen einheitlich und rechtsverbindlich auf nationaler Ebene entschieden werden.
- Die Zusammenarbeit der Behörden soll verbessert werden.
- Für einen verlässlichen und leistungsfähigen Staat wird gesorgt.
- Die Verwaltung soll einfacher und nutzerfreundlicher werden.
- Die Problemlösung soll pragmatisch und unbürokratisch sein.
- Der Staat braucht einen strukturellen Modernisierungsschub.
- Die Chancen der Digitalisierung sollen genutzt werden, um Verwaltungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger einfacher, unkomplizierter und kürzer zu gestalten.
- Die Bürger sollen ermutigt werden, bei dieser Modernisierung mitzumachen.
- Die Modernisierung soll zusammen mit Ländern und Kommunen angegangen werden.
- Die Abläufe auf allen Ebenen werden auf den Prüfstand gestellt, damit der Staat auf der Höhe der Zeit ist.
- Angestrebt wird eine aufgabengerechte Staatsorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten, effizienten Verwaltungsstrukturen und schnelleren Verfahren.
- Eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung wird angestrebt.
- Ein moderner, offener und durchlässiger öffentlicher Dienst wird angestrebt.
- Eine Innovationskultur, die neue Ideen zulässt, wird angestrebt.
- Zur Modernisierung gehört eine Verwaltungskultur, die auf Eigenverantwortung und Vertrauen setzt.
- Verwaltungsprozesse müssen beschleunigt und verkürzt werden.
- Es gilt der Grundsatz digitaler Vorfahrt.
- Alles, was digital werden kann, soll digital werden.
- Das mit dem Onlinezugangsgesetz begonnene Zugänglichmachen von Verwaltungsleistungen muss weiter konsequent beschleunigt werden.
- Das digitale Unternehmenskonto wird einem bundesweiten Praxistest unterzogen.
- Eine Unternehmensplattform Deutschland soll als einheitlicher Ansprechpartner für alle wirtschaftsrelevanten Verwaltungsleistungen der föderalen Ebenen bereitgestellt werden.
- Alle internen Verwaltungsvorgänge werden digitalisiert.
- Alle internen Verwaltungsvorgänge werden beschleunigt.
- Das Recht muss konsequent vereinfacht werden.
- Das Recht muss auf die digitale Verwaltung ausgerichtet werden.
- Analoge, papiergebundene Prozesse sind, soweit sie noch erforderlich sind, als Ausnahmefälle zu gestalten.
- Alle Schriftformerfordernisse werden konsequent beseitigt.
- Neue Angebote dürfen nicht nur in einzelnen Pilotkommunen oder Ländern langsam ausgerollt werden, sondern müssen schnellstmöglich flächendeckend verfügbar sein.
- Auch Menschen ohne tiefere digitale Kenntnisse sollen alle Verwaltungsdienstleistungen weiter problemlos in Anspruch nehmen können.
- Der Ansatz, über den FIT-Store der Föderalen IT-Kooperation einen App-Store umzusetzen, muss konsequenter verfolgt werden.
- Für die Verwaltung wird ein App-Store mit digitalen Lösungen für Aufgaben von der Kommune bis zum Bund geschaffen.
- Die gesamtstaatliche Nutzung wird in allen Verträgen gewährleistet.
- Das Konzept des offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns wird unterstützt.
- Offene Standards und allgemeine Schnittstellen werden bei öffentlichen Ausschreibungen stärker als Vergabekriterien berücksichtigt.
- Die Bündelung der Planungsverfahren und der Stellen, die sie tatsächlich durchführen, steht im Mittelpunkt eines neuen Planungsmodernisierungsgesetzes.
- Auch auf EU-Ebene wird eine Beschleunigung der Planungsverfahren angestrebt.
- Im Rahmen der Aarhus-Konvention wird dafür eingetreten, schnelle Planungsverfahren zu ermöglichen.
- Beschaffungs- und Vergabeprozesse werden vereinfacht.
- Erleichterungen bei Vergabeverfahren sollen nicht auf konjunkturelle Hilfsmaßnahmen beschränkt bleiben, sondern in Dauerrecht überführt werden.
- Eine grundsätzliche Entbürokratisierung der Beschaffungs- und Vergabeprozesse ist geboten.
- Eine Digitalisierung dieser Prozesse ist geboten.
- Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer im Staat wofür Verantwortung trägt.
- Die Föderale IT-Kooperation soll personell und technisch gestärkt werden, sofern das erforderlich ist.
- Von der Neigung, jeden Lebenssachverhalt und jedes neue Problem mit einem Gesetz regeln zu wollen, soll Abstand genommen werden.
- Für einzelne Gesetze mag es Gründe geben, in der Summe gelten sie als zu viel.
- In der kommenden Wahlperiode soll die Anzahl der Gesetze um 20 Prozent reduziert werden.
- Auf EU-Ebene wird dafür eingetreten, weniger, dafür gezielter zu regulieren.
- Beschlossene Gesetze sollen schnell und gut umgesetzt werden.
- Die Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen muss am Anfang stehen.
- Vor die Gesetzesberatung wird ein Digital-TÜV gesetzt.
- Die zentrale Koordination dafür übernimmt das neue Digitalministerium.
- Staat und Verwaltung sollen vom Bürger und seinen Lebenslagen her neu gedacht werden, nicht von den Prozessen und Strukturen der Behörden.
- Die digitale Bürgeridentität soll vorhandene Zuordnungen wie die Steuer-ID oder die Sozialversicherungsnummer zusammenführen.
- Die digitale Bürgeridentität soll auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung nutzbar sein.
- Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen soll Bürgern und Unternehmen die Interaktion mit der Verwaltung, das Stellen von Anträgen und den Erhalt von Entscheidungen so einfach und nutzerfreundlich wie möglich machen.
- Erforderliche Informationen sollen nur an einer einzigen Stelle im jeweils zuständigen Register notiert und nur dort aktualisiert werden.
- Die beschlossene Registermodernisierung wird mit Nachdruck umgesetzt.
- Verwaltungsprozesse, für die Bürger heute mehrere Anträge stellen oder Informationen mehrfach angeben müssen, sollen automatisiert ablaufen, sobald beispielsweise die Geburt eines Kindes gemeldet wurde.
- Der Personalausweis wird als Schlüsselelement der umfassenden digitalen Identifizierung auf das Smartphone gebracht.
- Die Anwendungsmöglichkeiten des Personalausweises auf dem Smartphone werden konsequent erweitert.
- Diese Lösung muss europaweit skaliert werden.
- Staatliche Leistungen, besonders die der Daseinsvorsorge, sollen für jedermann einfach zugänglich bleiben.
- Eine frühe Bürgerbeteiligung wird angestrebt.
- Die Staatsmodernisierung gelingt nur mit den Ideen, der Erfahrung und dem Engagement der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
- Es braucht einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst mit gut ausgebildetem und hoch motiviertem Personal, das sich mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft austauscht und Mut zum Risiko hat.
- Öffentliche Einrichtungen brauchen Beschäftigte, die staatliche Aufgaben zuverlässig und umfassend erledigen.
- An den beiden Säulen des öffentlichen Dienstes, den Tarifbeschäftigten und dem Berufsbeamtentum, wird festgehalten.
- Ein digitaler Kulturwandel gelingt nur zusammen mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
- Wertschätzung und Offenheit für neue Ideen und Vorschläge sind entscheidend.
- Der öffentliche Dienst muss die besten Köpfe anziehen.
- Die besten Köpfe im öffentlichen Dienst müssen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten.
- Wechsel zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung müssen stärker ermöglicht werden.
- Für neue Ideen und neue Wege, etwa über Modellprojekte, müssen Anreize gegeben werden.
- Die Erfahrung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes soll genutzt werden.
- Eine digitale Plattform für anonyme und behördenübergreifende Mitarbeiterbefragungen soll in allen Bundesbehörden eingeführt werden, um Vorschläge aufzunehmen und die Zufriedenheit messbar zu machen.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sollen gestärkt werden.
- Karrierewege in der Verwaltung sollen flexibler werden.
- Im Bund und in allen Ländern braucht es ein modernes Dienstrecht, das für Offenheit und Durchlässigkeit steht.
- Das Dienstrecht soll den individuellen Leistungen und Fähigkeiten der Beschäftigten gerecht werden.
- Die Beförderungsgrundlagen sollen so weiterentwickelt werden, dass Rotation, Projektverantwortung und ressortübergreifende Stationswechsel bei einer Beförderung berücksichtigt werden.
- Laufbahnen sollen nicht bloß als lineare Vorgänge gestaltet werden.
- Rotation, Hospitation und Auslandsaufenthalte sollen stärker gefördert werden.
- Für eine Beförderung sollen nicht Wartezeiten entscheidend sein.
- Für eine Beförderung muss die Qualifikation für die konkrete Aufgabe entscheidend sein.
- Der Personaleinsatz soll über Ressortgrenzen hinweg sowie zwischen Bund, Ländern und Kommunen flexibilisiert werden.
- Neue Ideen und frische Impulse sollen durch externe Beschäftigte und ungewöhnliche Lebensläufe eingebracht werden.
- Die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft für den wechselseitigen, auch zeitlich begrenzten Austausch von Mitarbeitern soll erhöht werden.
- Erfahrene Quereinsteiger gelten als Bereicherung für den öffentlichen Dienst.
- Eine leistungsfähige und moderne Verwaltung braucht unterschiedliche Perspektiven.
- Verwaltungsarbeit muss agiler und umsetzungsorientierter werden.
- Interdisziplinäre Projektarbeit soll zum Standard in Verwaltungen werden.
- Die Transformation soll begleitet werden, um die Bedeutung der Projektarbeit zu stärken.
- Prozessbegleitende Beratung und Weiterbildung sollen gefördert werden.
- Rechtsfragen der Projektarbeit sollen geklärt werden.
- Jede angesprochene Behörde soll sich an der Projektarbeit beteiligen.
- In allen Geschäftsbereichen sollen Modernisierungsteams Innovationen in strategischen Schwerpunktthemen erproben und optimieren, bevor sie für ganze Ministerien etabliert werden.
- Innovationseinheiten sollen als flexible Reserve strategisch relevante Projekte beschleunigen und querschnittlicher Arbeit zum Erfolg verhelfen.
- Dienstreisen sollen reduziert werden.
- In der Bundesverwaltung sollen Aufgaben und Zuständigkeiten zusammengefasst und gemeinsam erledigt werden, wo immer dies möglich ist.
- Das Ressortprinzip darf die Modernisierung nicht hemmen.
- Das Bundeskanzleramt soll weiterhin eine aktive Rolle als Schaltstelle für das Regierungshandeln haben.
- Gerade für ein Digitalministerium braucht die Bundesregierung eine Zusammenarbeit, die klare Verantwortlichkeiten definiert.
- In den dringlichsten, gemeinsam definierten Reformbereichen soll eine kraftvolle Umsetzung ermöglicht werden.
- Die Ministerien sollen prüfen, ob Verwaltungsaufgaben an nachgeordnete Bereiche abgegeben werden können.
- Der Digital Service 4 Germany soll als Innovationstreiber für nutzerorientierte Softwareentwicklung in der Bundesregierung ausgebaut werden.
- Der Austausch zwischen Verwaltungsmitarbeitern und Digitaltalenten soll intensiviert werden.
- Verfahren sollen durch Digitalisierung und Standardisierung vereinfacht und der Aufwand gesenkt werden.
- Die Ressourcen kommunaler Verwaltungen, die für einen begrenzten Zeitraum rechtliche und technische Verfahren verstärkt betreuen müssen, sollen durch Weiterbildung und Unterstützung durch Experten des Bundes und der Länder gesteigert werden.
- Zur Demokratie gehört Meinungsfreiheit.
- Die Meinungsäußerungsfreiheit muss mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten und weiteren Rechtsgütern zum Ausgleich gebracht werden.
- Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch soll verfassungskonform angepasst werden.
- Zur Demokratie gehören Kontroverse, Kritik und Protest.
- Umsetzungshemmnisse im Bau sollen gemeinsam mit den Ländern abgebaut werden.
- Ein Bauantrag für Wohnimmobilien soll zwei Monate nach vollständiger Vorlage aller Unterlagen abschließend bearbeitet sein.
- In diesen Modellregionen soll weniger Bürokratie angestrebt werden.
- Wer dort investiert, soll von Standards abweichen können, die nicht sicherheits- und umweltrelevant sind.
- Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden.
- Hindernisse im Bau- und Planungsrecht sollen beseitigt werden.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht