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CDU und CSU Bund · Politikwechsel für Deutschland

Rente und Alterssicherung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Rente und Alterssicherung 20 neu, 8 geändert, 5 wieder aufgenommen, 3 unverändert, 42 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu sind zwei konkrete Instrumente: Mit der Aktivrente bleiben bis zu 2.000 Euro Gehalt im Monat steuerfrei, wenn jemand über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig arbeitet, und mit der Frühstart-Rente zahlt der Staat für Kinder von 6 bis 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot. 2021 wollte das Programm eine solche Generationenrente erst prüfen. Hinzu kommen die Zusage, dass es keine Rentenkürzungen geben soll, höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Witwenrenten und Sozialwahlen online und ohne Friedenswahlen. Nicht mehr enthalten sind das verpflichtende Standardvorsorgeprodukt mit Widerspruchsmöglichkeit, der Alterssicherungsbeirat mit Haltelinien bei Rentenniveau und Beitragssatz sowie die Wahlfreiheit für Selbstständige bei der Altersvorsorge. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (20)

Forderungen, die es in keinem früheren Programm gab.

  1. An der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Renteneintrittsalter wird festgehalten.
  2. Rentenkürzungen soll es nicht geben.
  3. Es wird eine Aktivrente eingeführt, bei der Gehalt bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei ist, wenn über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weitergearbeitet wird.
  4. Es wird eine Frühstart-Rente eingeführt, bei der der Staat für alle 6- bis 18-Jährigen die individuelle kapitalgedeckte private Altersvorsorge mit 10 Euro im Monat fördert.
  5. Es soll keine Rentenkürzungen geben.
  6. Ein durch wirtschaftliches Wachstum garantiertes stabiles Rentenniveau ist das Ziel.
  7. Jung und Alt werden bei der Rente nicht gegeneinander ausgespielt.
  8. Arbeiten im Alter wird mit einer Aktivrente attraktiv gemacht.
  9. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, erhält bis zu 2.000 Euro Gehalt im Monat steuerfrei.
  10. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Witwenrenten werden deutlich angehoben.
  11. Junge Menschen sollen möglichst früh selbst kapitalgedeckt vorsorgen.
  12. Das bis zum 18. Lebensjahr angesparte Kapital kann durch private Einzahlungen bis zum Renteneintritt weiter bespart werden.
  13. Die Frühstart-Rente entfaltet ihren Effekt durch eine renditeorientierte, kapitalgedeckte Anlage ohne Garantien.
  14. Die Erträge aus dem Altersvorsorgedepot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.
  15. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt.
  16. Das Sparkapital wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
  17. Die Teilnahme an Sozialwahlen online soll selbstverständlich sein.
  18. Die Friedenswahlen bei Sozialwahlen werden abgeschafft.
  19. Bei Sozialwahlen gibt es echte Wahlmöglichkeiten zwischen den Kandidaten.
  20. Rentenrechtliche Benachteiligungen von Übersiedlern aus der DDR und von Verfolgten des SED-Regimes sollen beseitigt werden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (8)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

Wieder daWieder aufgenommen (5)

Forderungen, die 2021 fehlten und aus einem älteren Programm zurückkehren.

GleichUnverändert fortgeführt (3)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (42)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Eine europäische Rentenversicherung wird abgelehnt.
  2. Die Portabilität betrieblicher Altersvorsorge zwischen EU-Mitgliedstaaten soll verbessert werden.
  3. Die Rente gilt nicht nur als Einkommen im Alter, sondern als Lohn für Lebensleistung.
  4. In der Rente muss sich Leistung lohnen.
  5. Wer ein Leben lang gearbeitet oder Kinder erzogen hat, soll mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat.
  6. Wer lange gearbeitet oder Kinder erzogen hat, soll nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein.
  7. Die Rente muss ein Leben in Würde ermöglichen.
  8. Die Rente muss mehr sein als nur Armutsbekämpfung.
  9. Die Rente muss nachhaltig, sicher und solide finanziert sein.
  10. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze in jeder gewünschten Höhe zugelassen.
  11. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt für die meisten Menschen die zentrale Säule der Alterssicherung.
  12. Für die gesetzliche Rentenversicherung braucht es eine klare Perspektive, die auch die nächsten 30 Jahre trägt.
  13. Der bisher nur für die gesetzliche Rentenversicherung zuständige Sozialbeirat wird zu einem Alterssicherungsbeirat weiterentwickelt.
  14. Der Alterssicherungsbeirat soll alle drei Säulen der Altersvorsorge in den Blick nehmen.
  15. Der Alterssicherungsbeirat soll Empfehlungen zu verbindlichen und perspektivischen Haltelinien bei Rentenniveau und Beitragssatz abgeben.
  16. Das Vorsorgeniveau der Alterssicherung wird im Blick behalten.
  17. Menschen sollen unterstützt werden, das tatsächliche Regelrenteneintrittsalter zu erreichen.
  18. Medizinische und berufliche Rehabilitation werden als Instrumente gestärkt.
  19. Die Träger der Sozialversicherung müssen ihre Zusammenarbeit in der Rehabilitation intensivieren, etwa in trägerübergreifenden Reha-Kompetenzzentren.
  20. Selbstständige sollen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen insolvenzsicheren, zugriffsgeschützten Vorsorgearten wählen können.
  21. Es werden Lösungen entwickelt, die auf bereits heute Selbstständige Rücksicht nehmen.
  22. Selbstständige in der Existenzgründungsphase sollen nicht überfordert werden.
  23. An den berufsständischen Versorgungswerken wird festgehalten.
  24. Verdeckte Altersarmut wird bekämpft.
  25. Die Mitnahme von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge beim Jobwechsel wird weiter verbessert.
  26. Wirkungen und Voraussetzungen des Sozialpartnermodells werden evaluiert.
  27. Hindernisse bei der weiteren Verbreitung des Sozialpartnermodells werden abgebaut.
  28. Für Geringverdiener wird ein Konzept einer betrieblichen Altersvorsorge für alle entwickelt.
  29. Für ein Standardprodukt der privaten Altersvorsorge werden Kriterien festgelegt.
  30. Das Standardvorsorgeprodukt ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtend, es sei denn, sie widersprechen der Einbeziehung.
  31. Das Standardvorsorgeprodukt soll ohne Abschlusskosten und mit möglichst niedrigen Verwaltungskosten auskommen.
  32. Für das Standardvorsorgeprodukt soll es eine attraktive und unbürokratische staatliche Förderung geben.
  33. Neben Vorsorgeprodukten mit Leistungsgarantie sollen auch Produkte ohne Leistungsgarantie angeboten werden.
  34. Erfüllt sich die Erwartung nicht, wird das Portfolio um ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt erweitert.
  35. Erfüllt sich die Erwartung nicht, wird geprüft, ob die private Vorsorge verbindlicher ausgestaltet werden muss.
  36. Ein Konzept für eine neue Form kapitalgedeckter Altersvorsorge in Deutschland wird entwickelt.
  37. Mit einem attraktiven Instrumentenmix soll Altersarmut wirksam vermieden werden.
  38. Die Finanztransaktionsteuer darf die private Altersvorsorge nicht belasten.
  39. Geschlechterspezifische Rentenlücken sollen beseitigt werden.
  40. Unterschiede in der Altersvorsorge von Männern und Frauen werden angegangen.
  41. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage soll geprüft werden.
  42. Beim höheren Bundesanteil an den Erstattungen an die Rentenversicherung für Ansprüche aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR soll ein weiterer Schritt folgen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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