CDU und CSU Bund · Politikwechsel für Deutschland
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 36 neu, 14 geändert, 7 wieder aufgenommen, 1 unverändert, 88 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Das Programm von 2025 stellt den Abbau von Auflagen in den Vordergrund: Die Agrardieselrückvergütung soll wieder vollständig kommen, die Stoffstrombilanz im Düngerecht entfallen und ein EU-Bodengesetz abgewendet werden. Neu sind zudem ein Bekenntnis zu chemisch-synthetischem Pflanzenschutz, die Ablehnung von Quoten in der Tierhaltung und die regionale Bejagung des Wolfs. Beim Tierwohl fehlt der Bezug auf die Borchert-Kommission, die Finanzierung tierwohlgerechter Ställe bleibt zugesagt. 2021 forderte das Programm noch eine CO2-Bindungsprämie für den Wald, strengere Regeln für Tiertransporte, den Nutri-Score in der EU und die Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis 2030; diese werden nicht mehr einzeln genannt. Der Schwerpunkt verschiebt sich weg von Klimaanpassung und Ernährungspolitik, hin zur Entlastung der Betriebe. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (36)
Forderungen, die es in keinem früheren Programm gab.
- Landwirtschaftliche Betriebe sollen durch bessere Rahmenbedingungen und Planungssicherheit entlastet werden.
- Die Agrardieselrückvergütung wird wieder vollständig eingeführt.
- Das Agrarbudget soll gut ausgestattet bleiben.
- Die Gemeinsame Agrarpolitik muss drastisch vereinfacht werden.
- Die Stoffstrombilanz im Düngerecht wird als Bürokratie bekämpft.
- Das Bodengesetz wird als Bürokratie bekämpft.
- Die Taxonomie wird als Bürokratie bekämpft.
- Innovative Technologien und nachhaltige Bewirtschaftung in Land- und Forstwirtschaft werden unterstützt.
- Eine zwangsweise Stilllegung von Flächen soll es nicht geben.
- Der Wolfsbestand wird geregelt, indem Wölfe regional unterschiedlich bejagt werden können.
- Auch das Fangen von Fischen und Meeresfrüchten soll naturverträglich möglich sein.
- Land- und Forstwirte, Waldbesitzer, Jäger und Fischer werden dabei unterstützt, Ökosysteme und ihre Leistungen zu erhalten.
- Landwirte werden durch bessere Rahmenbedingungen und Planungssicherheit entlastet.
- Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft werden von der Energiesteuer befreit.
- In Brüssel wird dafür eingetreten, dass das Agrarbudget gut ausgestattet bleibt.
- Die Gemeinsame Agrarpolitik soll im Sinne von Bürokratieabbau, Transparenz und Effizienz massiv vereinfacht und praktikabel ausgestaltet werden.
- Bagatellgrenzen in der Agrarpolitik müssen ausgeweitet werden.
- Die Bioökonomie wird gestärkt.
- Neuen EU-Pflichten wird frühzeitig entgegengetreten.
- Stattdessen wird auf Marktwirtschaft und Vertrauen gesetzt.
- Auf die Stoffstrombilanz im Düngerecht soll verzichtet werden.
- Ein EU-Bodengesetz soll dauerhaft abgewendet werden.
- Die EU-Taxonomie soll auch für die Land- und Forstwirtschaft entschärft werden.
- Moderne Züchtungsinstrumente wie Smart Breeding werden unterstützt.
- Zum Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel wird sich bekannt.
- Das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz wird abgeschafft.
- Das Zulassungsverfahren wird so angepasst, dass innovative Produkte schneller verfügbar sind.
- Nutzung und Förderung biologischer und risikoreduzierter Pflanzenschutzmittel werden vereinfacht.
- Tierhaltung und insbesondere der Fortbestand der Kombihaltung werden unterstützt.
- Eine Reduktion der Tierhaltung oder Quoten werden abgelehnt.
- Wölfe sollen regional unterschiedlich bejagt werden können, damit weniger Weidetiere gerissen werden.
- Der Wolf wird in das Bundesjagdgesetz aufgenommen.
- Die Ernährungssicherung wird als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen.
- Landwirtschaftliche Anliegen sollen in Gesetzgebung und vor Gerichten angemessen berücksichtigt werden.
- Die Modernisierung der überalterten Fangflotte wird gefördert.
- Umweltfreundliche Antriebstechniken in der Fangflotte werden implementiert.
GeändertFortgeführt, aber geändert (14)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Die Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes wird sichergestellt.
- Junge Landwirtinnen und Landwirte werden flächendeckend besser gefördert.
- Für landwirtschaftliche Betriebe wird Planungs- und Finanzierungssicherheit geschaffen.
- Für ökologische Ziele wird auf Anreize, Vertragsnaturschutz, Honorierung von Natur- und Umweltschutz sowie Innovationen gesetzt.
- Konventionelle und ökologische Landwirtschaft gelten als gleich wichtig.
- Digitalisierung, Präzisionslandwirtschaft und Pflanzenzüchtung sollen sich entfalten können.
- Die Regulierung neuer Züchtungstechnologien muss praxistauglich sein.
- Landwirte werden bei der artgerechten Tierhaltung für mehr Tierwohl unterstützt.
- Tierwohlgerechte Ställe erhalten eine verlässliche Finanzierung.
- Verbraucher müssen klar und verbindlich über Tierwohl und Herkunft tierischer Produkte informiert sein.
- Forstwirtschaft und Jagd werden dabei unterstützt, mit nachhaltiger Bewirtschaftung die Funktionen des Waldes zu sichern.
- Die Einsatzmöglichkeiten von Holz sollen genutzt und weiterentwickelt werden.
- Bei der Ernährung wird auf Ernährungsbildung und gute Information gesetzt.
- Für Lebensmittel wird eine verpflichtende, praxistaugliche Herkunftskennzeichnung angestrebt.
Wieder daWieder aufgenommen (7)
Forderungen, die 2021 fehlten und aus einem älteren Programm zurückkehren.
- Ein Landwirt muss wieder Landwirt sein können.
- Die Agrardieselrückvergütung wird wieder vollständig eingeführt.
- Wettbewerbsfähigkeit, Ernährungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz sowie ländliche Entwicklung und Agrarstruktur gelten als gleichrangige Ziele.
- Das zwangsweise Stilllegen von Flächen wird abgelehnt.
- Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion wird auf innovative Technologien, den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen und nachhaltige Bewirtschaftung gesetzt.
- Ein Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen an Kapitalinvestoren wird abgelehnt.
- Werbeverbote und Lenkungssteuern bei der Ernährung werden abgelehnt.
GleichUnverändert fortgeführt (1)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
EntfallenNicht mehr im Programm (88)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Die Erträge der Landwirtschaft sollen weltweit gesteigert werden.
- Das Paket von Bund und Ländern für Wiederbewaldung, Anpassung der Wälder an den Klimawandel und Unterstützung der nachhaltigen Forstwirtschaft muss auch Kleinwaldbesitzern zugänglich sein.
- Grundsatz für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder ist Schutz durch Nutzung.
- Die Klimaschutzleistungen des Waldes werden unter Einbezug der Holzprodukte finanziell honoriert.
- Es wird eine CO2-Bindungsprämie eingeführt.
- Weitere Ökosystemleistungen des Waldes sollen vorangebracht werden.
- Hemmnisse für den Holzeinsatz werden abgebaut.
- Es wird eine Holzbauoffensive gestartet.
- In der Europäischen Union wird darauf hingewirkt, dass der Waldschutz ein wichtiger Bestandteil des Green Deals wird.
- Es wird darauf hingewirkt, dass überall in Europa mehr für die Wälder getan wird.
- Die Landwirtschaft soll mehr Wertschätzung erhalten.
- Die Landwirtschaft braucht mehr Wertschöpfung.
- Die Landwirtschaft soll aus dem Zwang dauernder Effizienzsteigerung unter Industriebedingungen gelöst werden.
- In der Landwirtschaft wird auf Nachhaltigkeit gesetzt und allen Sparten werden neue Wege eröffnet.
- Die Landwirtschaft wird beim ökologischen Wandel verlässlich begleitet.
- Für Bäuerinnen und Bauern, insbesondere die kommende Generation, werden attraktive und vielseitige Einkommensmöglichkeiten geschaffen.
- Landwirtschaft gilt als unverzichtbarer Teil der Mitte der Gesellschaft.
- Ungerechtfertigte Feindseligkeit, pauschale Verurteilungen und Mobbing von Landwirtinnen, Landwirten und ihren Kindern werden abgelehnt.
- Über die Leistungen der Landwirtschaft soll schon in der Schule realistisch aufgeklärt werden.
- Der Dialog zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft wird fortgesetzt.
- An Qualität, Sicherheit, Tierwohlstandards und ressourcenschonender Produktion der Tierhaltung soll festgehalten werden.
- Die Tierhaltung soll für mehr Tierwohl weiter umgebaut werden.
- Innovationen werden schnell umgesetzt.
- Ein Tierwohlstall-Förderungsgesetz wird erlassen.
- Emissionsarme Modellställe für die Nutztierhaltung werden entwickelt.
- Die Investitionsbereitschaft in der Landwirtschaft wird gestärkt.
- Neue Stallbauinvestitionen erhalten einen Bestandsschutz von 15 Jahren.
- Der Tierschutz wird kontinuierlich verbessert.
- Der Ausstieg aus dem Kükentöten wird vorangetrieben.
- Für Tiertransporte werden verlässlichere Regelungen geschaffen.
- Transportiert werden soll Fleisch statt lebender Tiere.
- Lange Zuchttiertransporte aus der EU in Drittstaaten werden nicht genehmigt, wenn die Tierschutzvorgaben nicht sicher eingehalten werden.
- Zuchttiertransporte sollen so schnell wie möglich vollständig durch den Export von Zuchtmaterial ersetzt werden.
- Tierschutz soll nicht an den Grenzen der EU enden.
- Forschungsergebnisse aus den Experimentierfeldern Smart Farming sollen schnell und breit in der Praxis ankommen.
- Der Landbau soll ökologisch verträglich und ökonomisch tragfähig in Kooperation mit der Landwirtschaft weiterentwickelt werden.
- Klima- und Naturschutzleistungen der Landwirtschaft werden bei künftigen politischen Entscheidungen berücksichtigt.
- Die Gemeinsame Agrarpolitik soll zugleich einkommenswirksam bleiben.
- Kleine und mittlere Betriebe werden mit höheren Direktzahlungen für die ersten Hektar gefördert.
- Eco-Schemes und Agrarumweltprogramme werden attraktiv ausgestaltet.
- Der Ökolandbau wird weiter verlässlich gefördert.
- Die Forschungsförderung für den Ökolandbau wird verstärkt, um Ertragsunterschiede zum konventionellen Anbau zu verringern.
- Die wachsende Nachfrage nach ökologischen Lebensmitteln soll möglichst mit heimischer Ware gedeckt werden.
- Regionale ökologische Lebensmittelhersteller werden bei der Entwicklung der ländlichen Räume berücksichtigt.
- Nachhaltigkeit in der Land- und Forstwirtschaft soll sichtbar, messbar und bezahlbar werden.
- Landwirte sollen mit Kohlenstoffspeicherung im Boden und nachhaltigen Bewirtschaftungsformen Geld verdienen können.
- Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Fischerei und Wald werden bei der Anpassung an den Klimawandel begleitet.
- Betriebe in Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Fischerei und Wald werden unterstützt, sich gegen Risiken abzusichern.
- Angepasste Anbaumethoden werden im Rahmen der Ackerbaustrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gefördert.
- Ressourcenschonende Bewässerungstechnologien werden gefördert.
- Ein verbessertes Wassermanagement in der Landwirtschaft wird gefördert.
- Betriebe, zuerst im Obst-, Gemüse- und Weinbau, erhalten Zuschüsse zu Mehrgefahrenversicherungen gegen Dürre und andere Klimarisiken.
- Gartenbaubetriebe werden bei der CO2-Einsparung unterstützt.
- Die Entwicklung klimafreundlicher Torfersatzprodukte im Gartenbau wird unterstützt.
- Die Anpassung der Fischerei an den Klimawandel wird aktiv begleitet.
- Wettbewerbsfähigkeit und ökologische Nachhaltigkeit der Fischerei werden gestärkt.
- Die regionale Erzeugung von Fisch als Nahrungsmittel wird gesichert.
- Landwirtinnen und Landwirte sollen ermutigt werden, und junge Menschen sollen ihre Chance in grünen Berufen sehen.
- Die Vielfalt der Landwirtschaft als Berufsfeld wird in einem Ideenwettbewerb sichtbar gemacht.
- Für Agrar-Startups werden günstige Rahmenbedingungen geschaffen.
- Die Einrichtung eines Agri-FoodTech-Wagniskapitalfonds wird angestrebt.
- Bei neuen Anforderungen an die Landwirtschaft werden bestehende Anforderungen an anderer Stelle überprüft.
- Für eine gesundheitsförderliche, ausgewogene und nachhaltige Ernährung werden gute Rahmenbedingungen geschaffen.
- Beim Einkauf und beim Essen außer Haus soll eine gesunde Wahl einfach möglich sein.
- Jedes Kind soll Zugang zu gutem Essen in Kita und Schule haben.
- Die in Deutschland eingeführte Nährwertkennzeichnung Nutri-Score soll auch auf europäischer Ebene umgesetzt werden.
- Beim Lebensmitteleinkauf soll es mehr Transparenz geben.
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wieder näher mit der Landwirtschaft zusammengebracht werden.
- Die Regionalität von Lebensmitteln soll besser sichtbar werden.
- Die Kennzeichnung Regionalfenster wird weiterentwickelt.
- Bei regionalen Lebensmitteln soll mehr Klarheit geschaffen werden.
- Ergänzend zum Öko-Siegel wird ein Nachhaltigkeitssiegel für konventionelle Agrarprodukte entwickelt.
- Zusammen mit der Branche wird eine Nationale Lebensmittel-Agentur auf den Weg gebracht.
- Die Nationale Lebensmittel-Agentur soll im In- und Ausland für heimische regionale Produkte und hohe Standards werben.
- Für Lebensmittel und die Landwirtschaft soll mehr Wertschätzung erreicht werden.
- Marktpreise sollen fair sein und den Erzeugern ein auskömmliches Einkommen ermöglichen.
- Markt- und Produktionsrisiken sollen nicht allein beim Erzeuger liegen.
- Eine faire Lieferkette mit Marktverantwortung von Verarbeitung und Handel wird gefördert.
- Für Importe in den Binnenmarkt sollen dieselben Produktstandards gelten wie für heimische Lebensmittel.
- Nahrungsmittel sollen aus ethischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gründen nicht achtlos verschwendet werden.
- Die Lebensmittelverschwendung soll bis 2030 halbiert oder deutlich reduziert werden.
- Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung wird mit mehr Nachdruck verfolgt.
- Alle Beteiligten, insbesondere junge Menschen, sollen für weniger Lebensmittelverschwendung sensibilisiert werden.
- Lebensmittelspenden an Tafeln, soziale Einrichtungen und Organisationen, die Lebensmittel retten, werden vereinfacht, nötigenfalls durch Gesetzesänderungen.
- Die Anpassung des Mindesthaltbarkeitsdatums wird geprüft.
- Innovative Verpackungen, die die Genießbarkeit anzeigen, werden gefördert.
- Regionale Wertschöpfungsketten sollen mit der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz gestärkt werden.
- Start-ups sollen leerstehende landwirtschaftliche Gebäude und ehemalige Stallungen nutzen können.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht