CDU und CSU Bund · Politikwechsel für Deutschland
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 40 neu, 13 geändert, 1 wieder aufgenommen, 5 unverändert, 41 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu ist das Bekenntnis zur Leitkultur, zu der das Programm auch kulturelle Traditionen zählt, sowie der Verzicht auf Gendersprache in Verwaltung, Schulen, Universitäten und Rundfunk. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll zu Sparsamkeit, Neutralität und mehr Meinungsvielfalt verpflichtet werden; 2021 hatte das Programm noch einen starken, unabhängigen Rundfunk und eine Reform seines Auftrags betont. Breiten Raum nehmen nun Vertriebene und Aussiedler ein; so soll die Umbenennung des Bundesinstituts für ihre Kultur und Geschichte rückgängig gemacht werden. Bei Moscheen wird aus mehr Transparenz eine Pflicht zur Offenlegung von Finanzierung und Spendern. Nicht mehr einzeln genannt sind etwa Neustart Kultur, die Förderung von Lokalzeitungen und Zustellern sowie die Deutsche Welle. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (40)
Forderungen, die es in keinem früheren Programm gab.
- An der Leitkultur wird festgehalten.
- Einfluss ausländischer Regierungen über Moscheevereine und Islamverbände auf Muslime in Deutschland wird unterbunden.
- Zum Schutz von Kulturgütern vor Naturkatastrophen, Terror, Krieg oder Sabotage soll es eine nationale Strategie mit Maßnahmen zum Bestandsschutz geben.
- Die nationale Strategie zum Schutz von Kulturgütern soll die Erarbeitung von Notfallplänen enthalten.
- Die nationale Strategie zum Schutz von Kulturgütern soll die Sicherung des Betriebsablaufs für die Grundversorgung enthalten.
- Von Parteien, Wissenschaft, Medien, Kunst und Kultur wird die Klarstellung erwartet, dass es in ihren Reihen keinen Raum für antisemitische Ansichten gibt.
- Alle Schülerinnen und Schüler sollen Gedenkstätten besuchen.
- Es braucht ein Informationsangebot, das nicht überwältigt, belehrt oder bevormundet und nicht tendenziös oder einseitig ist.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll zu Sparsamkeit verpflichtet werden.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll zu mehr Meinungsvielfalt verpflichtet werden.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll zu Neutralität verpflichtet werden.
- Im öffentlichen Raum, an Schulen und Universitäten, im Rundfunk und in der Verwaltung soll auf die Gendersprache verzichtet werden.
- Der kulturelle Reichtum des Landes soll gepflegt und weiterentwickelt werden.
- Der kulturelle Reichtum des Landes soll gegen jede Herausforderung verteidigt werden.
- Kultureinrichtungen wie Museen, Theater, Konzerthäuser, religiöse Einrichtungen, Bibliotheken, Archive und Gedenkstätten sollen erhalten und gestärkt werden.
- Der Bund soll seine Verantwortung für die auswärtige Kulturpolitik engagiert wahrnehmen.
- Der Bund soll seine Verantwortung für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz engagiert wahrnehmen.
- Der Bund soll herausragende Institutionen und Projekte über die Kulturstiftung des Bundes fördern, insbesondere, aber nicht nur in der Hauptstadt.
- Museen, Theater, Bibliotheken oder Galerien sollen auch im ländlichen Raum vorhanden sein.
- Der Erinnerungsansatz soll um die Geschichte des Kolonialismus erweitert werden.
- Die Potenziale neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz in der Kultur sollen genutzt werden.
- Die Bereitschaft von Kultureinrichtungen zur Eigenverantwortung soll unterstützt werden.
- Kultur-Sponsoring, Mäzenatentum und Wirtschaftskooperationen sollen selbstverständlicher Bestandteil im Management moderner Kultureinrichtungen sein.
- Die Musikindustrie soll unterstützt werden.
- Games sollen gefördert werden.
- Religionsfreiheit soll auch künftig die entscheidende Nagelprobe für freiheitliche Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungs- und Gewissensfreiheit sowie die übrigen universalen Menschenrechte bleiben.
- Ziel ist ein lebendiges und vielfältiges muslimisches Gemeindeleben, das sich Deutschland zugehörig fühlt und auf dem Boden der freiheitlichen Grundordnung steht.
- Moscheegemeinden, die sich Deutschland zugehörig fühlen und auf dem Boden der freiheitlichen Grundordnung stehen, sollen im Rahmen einer Stiftung unterstützt werden.
- Eine Einflussnahme ausländischer Regierungen über Moscheevereine und Islamverbände auf die Muslime in Deutschland unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit soll ausgeschlossen sein.
- Kulturelle Bildung soll fester Bestandteil des Angebots aller Kultureinrichtungen werden.
- Das deutsche Kulturerbe im östlichen Europa soll zusammen mit den Vertriebenen und ihren Verbänden als fester Bestandteil der deutschen Kulturnation und als Teil der europäischen Identität verankert werden.
- Die Umbenennung des Bundesinstituts für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa soll rückgängig gemacht werden.
- Die Bundesanstalt soll für den Kernauftrag der Beratung und Unterstützung der Bundesregierung nach § 96 BVFG nach Berlin überführt werden.
- Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung soll selbständig werden.
- Die Dauerausstellung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung soll neugestaltet werden.
- Für die Angehörigen der Heimatvertriebenen, Aussiedler, Spätaussiedler und deutschen Minderheiten soll eingetreten werden.
- Aufbauleistung und Brückenfunktion der Heimatvertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten gelten als konstitutiv für das Selbstverständnis der Nation.
- Die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen soll weiter gefördert werden.
- Spätaussiedler sollen in ihrer Selbstidentifikation als Deutsche gestärkt werden.
- Internationale Kooperationen zur Kulturförderung sollen weiter unterstützt werden.
GeändertFortgeführt, aber geändert (13)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Religionsfreiheit soll als elementares Menschenrecht mit allen Kräften geschützt werden.
- Es braucht eine unabhängige Medienlandschaft, die private Medien und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk umfasst.
- Kulturelle Traditionen sind Teil der Leitkultur.
- Die Förderung von Kunst und Kultur soll als öffentliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gemeinsam gewährleistet werden.
- Eine funktionierende und lebendige kulturelle Infrastruktur zählt zur Daseinsvorsorge.
- Die Erinnerung an die beiden totalitären Regime in Deutschland gilt als Auftrag für Gegenwart und Zukunft.
- Kino und Film sollen gefördert werden.
- Den Kirchen wird ein unverzichtbarer Beitrag für Bildung, Gemeinwohl und gesellschaftlichen Zusammenhalt zugeschrieben.
- Die Religionsfreiheit soll umfassend geschützt werden.
- Die Ausbildung von Imamen in Deutschland und in deutscher Sprache soll unterstützt werden.
- Es soll eine Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung und der Spender eingeführt werden.
- Das kulturelle Erbe der Heimatvertriebenen und Aussiedler gilt als Teil der Identität.
- Das Amt des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten soll gestärkt werden.
Wieder daWieder aufgenommen (1)
Forderungen, die 2021 fehlten und aus einem älteren Programm zurückkehren.
GleichUnverändert fortgeführt (5)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Wissenschaft und Forschung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sollen auch in den kommenden Jahren gefördert werden.
- Christliche Feiertage sollen geschützt werden.
- Die Sonntagsruhe soll gewahrt werden.
- Es wird eine geregelte Kooperation zwischen Staat und Kirche bejaht.
- Die Bundesförderung nach dem Kulturparagrafen des Bundesvertriebenengesetzes soll gestärkt werden.
EntfallenNicht mehr im Programm (41)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Es sollen das christliche Menschenbild und gesellschaftliche Vielfalt gelten statt vorgefertigter Lebensentwürfe für jeden Einzelnen.
- Barrierefreie Medienvielfalt hat eine zentrale Bedeutung.
- Für Kultur und Kreativität sollen moderne Bedingungen einer nachhaltigen Entwicklung geschaffen werden.
- Durch die Überführung der Stasi-Akten ins Bundesarchiv bleiben Aufarbeitung, Forschung zur SED-Diktatur und die Akteneinsicht gewährleistet.
- Staat und Religion sollen getrennt bleiben.
- Religion soll die Gesellschaft bereichern können.
- Am Konzept des Religionsverfassungsrechts soll festgehalten werden.
- Die Freiheit der Kirchen und Religionsgemeinschaften, in die Gesellschaft hineinzuwirken, soll unantastbar bleiben.
- Religionen sollen in der Öffentlichkeit eine starke Stimme haben.
- Mit den Religionsgemeinschaften im Land sollen regelmäßiger Austausch und Dialog stattfinden.
- Der verständigungs- und erinnerungspolitische Einsatz der Vertriebenen- und Aussiedlerverbände, der Kulturerhalt und die Kulturarbeit werden durch eine zukunftssichere Förderung gestärkt.
- In Bildung und Forschung sind zusätzlich Akzente nötig, um das Wissen über diesen Einsatz, den Kulturerhalt und die Kulturarbeit mit modernen Vermittlungsmethoden zu festigen.
- Deutsche Minderheiten und Volksgruppen in verschiedenen Ländern werden weiterhin dabei unterstützt, ihre Sprache und Kultur zu pflegen.
- Das bis zur Pandemie erreichte hohe jährliche Wachstum der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren wirtschaftliche Dynamik sollen wiedergewonnen werden.
- Das Programm „Neustart Kultur“ wird zur Milderung der Pandemiefolgen für alle Akteure und Sparten fortgesetzt.
- Die Kultur auf dem Land wird mit Förderprogrammen wie „Kultur im ländlichen Raum“, dem Denkmalschutz-Sonderprogramm und dem Zukunftsprogramm Kino unterstützt.
- Die Förderinstrumente von Bund, Ländern und der Filmförderungsanstalt werden stärker aufeinander abgestimmt.
- Die deutsche Sprache soll als Kultur-, Amts- und Umgangssprache weiterhin gefördert und wertgeschätzt werden.
- Der Kulturföderalismus mit seinem historisch gewachsenen Reichtum an regionalen Identitäten soll gewahrt werden.
- Alte Bräuche, Trachten, Volkstänze und heimatliches Liedgut werden gepflegt und erhalten.
- Laien- und Amateurmusik sowie freie Ensembles werden unterstützt.
- Die Traditionen der vier nationalen Minderheiten – Dänen, Sorben, Friesen sowie deutsche Sinti und Roma – gehören zur kulturellen Vielfalt und sollen bewahrt werden.
- Bestehende Förderungen für die vier nationalen Minderheiten sollen fortgeschrieben werden.
- Es soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass Kultureinrichtungen, Filmproduktionen oder Kulturevents ihren ökologischen Fußabdruck deutlich verkleinern.
- Mit der Stiftung „Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ wird an historischen Orten Rückschau auf demokratische Sternstunden gehalten, um die Kräfte der Zivilgesellschaft und die Wehrhaftigkeit der Demokratie zu stärken.
- Das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ soll ausgebaut werden.
- Die Zeitzeugenarbeit soll in das digitale Zeitalter geführt werden.
- Die Provenienzforschung vor allem zum NS-Kunstraub sowie zu Kulturgutentziehungen während der SED-Diktatur und des Kolonialismus bleibt kulturpolitischer Schwerpunkt.
- Der Schutz von Künstlerinnen und Künstlern, die im Ausland verfolgt werden und in Deutschland Exil suchen, bleibt ein wichtiges Anliegen.
- Das Bekenntnis gilt einem starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
- Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll so reformiert werden, dass er dem technischen Fortschritt und dem veränderten Nutzungsverhalten Rechnung trägt.
- Rundfunkanstalten sollen zu stärkeren Kooperationen und weiteren Synergien angeregt und in die Lage versetzt werden, auch im Sinne der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.
- Die Deutsche Welle soll zum stärksten Auslandssender Europas aufgebaut werden.
- Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich gut darüber informieren können, was bei ihnen vor Ort geschieht.
- Für die Information über das örtliche Geschehen kommt es wesentlich auf Abonnementzeitungen und Anzeigenblätter an.
- Es werden zielgerichtete Instrumente zur Förderung des Absatzes, der weiteren Unterstützung und des Vertriebs entwickelt, die auch finanzielle Unterstützung umfassen.
- Diese Instrumente umfassen auch Erleichterungen für die Beschäftigung von Zustellerinnen und Zustellern.
- Die Medien- und Nachrichtenkompetenz aller Bürgerinnen und Bürger soll gestärkt werden.
- Bürgerinnen und Bürger sollen auch in der digitalen Welt auf die Richtigkeit der Nachrichten vertrauen können.
- Private und öffentlich-rechtliche audiovisuelle Medienangebote sowie journalistisch-redaktionelle Inhalte, die einen Wert für die Gemeinschaft haben, sollen auf modernen Medienplattformen einfacher auffindbar sein.
- Die Rahmenbedingungen werden so gesetzt, dass Angebote der Kunst- und Kreativwirtschaft in der digitalen Ära nachhaltig refinanziert werden können.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht