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CDU und CSU Bund · Politikwechsel für Deutschland

Klima, Umwelt und Naturschutz: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Klima, Umwelt und Naturschutz 52 neu, 23 geändert, 3 wieder aufgenommen, 5 unverändert, 114 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu macht das Programm die CO2-Bepreisung zum Leitinstrument im Instrumentenmix und will die Einnahmen über einen Klimabonus an Verbraucher und Wirtschaft zurückgeben. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 bindet es nun an die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und an soziale Tragfähigkeit. Hinzu kommen Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung mit naturbasierten Lösungen und ein risikobasierter Umgang mit Chemikalien ohne Pauschalverbote. Ein aktives Bestandsmanagement beim Wolf ist nicht mehr auf Länder mit günstigem Erhaltungszustand beschränkt. Nicht mehr genannt werden die Minderungsziele von 65 Prozent bis 2030 und 88 Prozent bis 2040, der Green Deal, der Schutz der Regenwälder und eine klimaneutrale Bundesverwaltung. Das Gewicht verschiebt sich von festen Zielpfaden hin zu Marktinstrumenten. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (52)

Forderungen, die es in keinem früheren Programm gab.

  1. Der Emissionshandel soll die Emissionsmenge effizient begrenzen und damit das Klima schützen.
  2. Die Dekarbonisierung im Gebäudebereich setzt auf CO2-Bepreisung mit sozialem Ausgleich.
  3. Die Dekarbonisierung im Gebäudebereich setzt auf verlässliche Förderung.
  4. Unterschiedliche Gegebenheiten im Gebäudebestand werden berücksichtigt.
  5. Klimaziele einhalten.
  6. Emissionshandel richtig umsetzen.
  7. Ressourcen nachhaltig nutzen.
  8. Klimaschutz braucht eine starke Wirtschaft.
  9. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 wird an den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und an soziale Tragfähigkeit gebunden.
  10. Andere Länder werden beim Klimaschutz unterstützt.
  11. Klimaschutz und Klimaanpassung gelten als zwei Seiten einer Medaille.
  12. In allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens soll eine Anpassung an die sich ändernden Bedingungen erfolgen.
  13. Der nachhaltige Umgang mit dem Klimawandel soll im Einklang mit Emissionsreduktion und Kohlenstoffkreislaufführung stehen.
  14. Klimaanpassung gilt als Querschnittsaufgabe und soll auf naturbasierte Lösungen setzen, die die Landschaft widerstandsfähiger und sicherer machen.
  15. Die Einnahmen der CO2-Bepreisung werden an Verbraucher und Wirtschaft zurückgegeben.
  16. Die CO2-Bepreisung im Instrumentenmix zum Leitinstrument ausbauen.
  17. Der Markt soll entscheiden, wo und wie Emissionen vermieden werden.
  18. CO2 soll dort eingespart werden, wo es am effizientesten ist.
  19. Ein Klimabonus wird geschaffen, um Verbraucher und Unternehmen schnell und effizient mit einem sozialen Ausgleich zu entlasten.
  20. Mit den gegebenen Ressourcen soll schonend und effizient umgegangen werden.
  21. Wirtschaften soll in Kreisläufen gedacht werden.
  22. Eine verantwortungsvolle Kreislaufwirtschaft wird angestrebt.
  23. Die Shared Economy wird gestärkt.
  24. Beim Recyceln wird auf Modularität und innovatives Produktdesign gesetzt.
  25. Beim Recyceln wird ein breiter Technologiemix ermöglicht.
  26. Umweltpolitik nimmt Wasser, Boden und Luft in den Blick.
  27. Umweltpolitik schützt die Biodiversität.
  28. Die geltenden Schutzvorschriften werden regelmäßig überprüft, damit das Gleichgewicht der Arten gewahrt bleibt.
  29. Der Schutz der Moore wird gemeinsam mit den Grundstückseigentümern intensiviert.
  30. Für Wiedervernässungsprojekte werden Anreize gegeben.
  31. Meere werden als widerstandsfähige Ökosysteme erhalten.
  32. Eine integrierte, naturverträgliche Nutzung der Meere für Transport, Energie und Militär wird ermöglicht.
  33. Die Meeresschutzabkommen sollen weiterentwickelt werden.
  34. Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee sollen bekämpft werden.
  35. Küsten- und Hochwasserschutz hat Priorität, um Menschen in gefährdeten Regionen zu schützen.
  36. Die Ausgleichspflicht für Maßnahmen des Küsten- und Hochwasserschutzes soll entfallen.
  37. Naturschutz auf Zeit wird im Einklang mit allen Nutzergruppen aufgesetzt.
  38. Mit Ländern und Kommunen wird für einen guten ökologischen Zustand der Gewässer gesorgt.
  39. Besonderes Augenmerk gilt Regionen, die zunehmend von Trockenheit betroffen sind.
  40. Für eine sichere Ver- und Entsorgung werden auch digitale Lösungen genutzt.
  41. Zur Reinhaltung der Gewässer wird auf das Verursacherprinzip gesetzt.
  42. Flächen an Land und Gewässer werden nachhaltig genutzt.
  43. Doppel- und Mehrfachnutzungen von Flächen werden unterstützt.
  44. Gesundheit und Umwelt werden beim Umgang mit diesen Chemikalien geschützt.
  45. Die Verfügbarkeit notwendiger Chemikalien wird gesichert.
  46. Beim Umgang mit diesen Chemikalien wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt.
  47. Pauschalverbote aktuell nicht austauschbarer Stoffe, die für Gesundheit, Daseinsvorsorge und Wirtschaft elementar sind, werden abgelehnt.
  48. Die Regeln für den Handel mit internationalen Umwelt- und Klimazertifikaten werden weiterentwickelt.
  49. Die Regelung der FFH-Richtlinie wird in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen.
  50. Vergleichbare Regelungen werden für andere nicht mehr gefährdete Arten wie Saatkrähen und Kormorane angestrebt.
  51. Es soll eine ambitionierte Klimaschutzpolitik geben.
  52. Städte und Gemeinden werden beim verantwortungsvollen Umgang mit Wasser unterstützt.

GeändertFortgeführt, aber geändert (23)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Aus Recycling entstandene Wertstoffe werden als Rohstoffe verstanden.
  2. Klimaschutz soll nur global und gemeinsam mit den Menschen betrieben werden.
  3. Klimaneutralität bis 2045 bleibt fest im Blick.
  4. Die Erderwärmung gilt als globales Problem, das die Weltgemeinschaft nur gemeinsam lösen kann.
  5. Die Klimaschutzunterstützung anderer Länder setzt auf Technologie- und Wissenstransfer mit Innovationen aus Deutschland.
  6. Naturbasierte Lösungen der Klimaanpassung werden auch beim Hochwasserschutz umgesetzt.
  7. Die CO2-Bepreisung wird im Instrumentenmix zum Leitinstrument ausgebaut.
  8. Der Emissionshandel wird in der EU durch schrittweise Einbeziehung aller Sektoren mit energiebedingten Emissionen als zentrales Klimainstrument gestärkt.
  9. Auf dem Weg zu international vergleichbaren Standards wird auf Klima- und Energiepartnerschaften gesetzt.
  10. Kohlenstoffmärkte für den internationalen Handel von Emissionsminderungen werden unterstützt.
  11. Es wird auf eine umfassende CO2-Kreislaufwirtschaft mit natürlicher und technischer CO2-Nutzung und Speicherung gesetzt.
  12. Rahmenbedingungen sollen Carbon Capture and Utilization, Carbon Capture and Storage, Direct Air Capture und die nötige Transportinfrastruktur ermöglichen.
  13. Höhere Belastungen durch steigende CO2-Abgaben sollen auch zu höheren Entlastungen führen.
  14. Stoffkreisläufe sollen geschlossen werden, auch bei Wasser, Wärme und Kohlenstoff.
  15. Schutzgebiete werden qualitativ aufgewertet.
  16. Die Vernetzung der Lebensräume wird gestärkt.
  17. Der Verschmutzung der Meere soll entgegengetreten werden.
  18. Das Bewusstsein für Wasser als höchstes Gut wird erhöht.
  19. Die Ausgleichsmaßnahmen bei der Flächennutzung werden verbessert.
  20. Das Bundesnaturschutzgesetz wird so geändert, dass Pflege und Bewirtschaftung von Biotopen ausgleichsfähig sind.
  21. Ein aktives Bestandsmanagement des Wolfsbestands ist das Ziel.
  22. Der Schutzstatus des Wolfs wird angepasst.
  23. Städte und Gemeinden werden bei einer verstärkten Begrünung unterstützt.

Wieder daWieder aufgenommen (3)

Forderungen, die 2021 fehlten und aus einem älteren Programm zurückkehren.

GleichUnverändert fortgeführt (5)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (114)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Die neue Dynamik soll den Klimaschutz voranbringen.
  2. Konsequenter Klimaschutz soll weiterwachsen.
  3. Zusammenhalt gilt als Verantwortung gegenüber der Umwelt und den zukünftigen Generationen.
  4. In der Klimaaußenpolitik soll eng mit den USA zusammengearbeitet werden.
  5. Weltweiter Klimaschutz gilt ohne Russland als nicht wirkungsvoll.
  6. Das Pariser Klimaschutzabkommen ist Leitbild für eine gerechte Globalisierung und eine friedliche und nachhaltige Entwicklung.
  7. Wenn Staat und Wirtschaft enger kooperieren, sollen ökologische Mindeststandards besser sichergestellt werden.
  8. Die Afrikanische Kontinentale Freihandelszone bietet die Chance für den Klimaschutz.
  9. Das Erreichen der Klimaziele ist ein Schwerpunkt der Klima-Außenpolitik.
  10. Die Bewahrung der Artenvielfalt und der Wälder ist ein Schwerpunkt der Klima-Außenpolitik.
  11. Ein Bündnis zur weltweiten Stärkung innovativer klimafreundlicher Technologien wird angestrebt.
  12. Wo der Klimawandel die Sicherheit gefährdet, muss die internationale Gemeinschaft präventiv handeln.
  13. Der Aufbau und die Finanzierung von Abfallsammel- und Sortiersystemen sollen unterstützt werden.
  14. Internationale Kohlenstoffsenken wie Regenwälder sollen geschützt werden.
  15. Die Leistung internationaler Kohlenstoffsenken wie Regenwälder soll honoriert werden.
  16. Moderne Handelspolitik soll als Instrument genutzt werden, um hohe Standards und wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz global durchzusetzen.
  17. Entwicklungs- und Schwellenländer sollen ihre Wirtschaft von Anfang an klimafreundlich aufbauen.
  18. Doppelanrechnungen müssen wirksam ausgeschlossen werden.
  19. Die Zielsetzung, heutiges Leben und Wirtschaften hin zu einer nachhaltigeren und ökologischeren Gesellschaft zu transformieren, wird unterstützt.
  20. Mit dem Green Deal soll Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt werden.
  21. Ein EU-Klimaaußenbeauftragter soll die EU-Klimaaußenpolitik stärken und bündeln und Europa als globalen Akteur für den Klimaschutz positionieren.
  22. Eine Europäische Clean-Tech-Initiative soll Partnerschaften bei modernsten Umwelttechnologien aufbauen.
  23. Der Green Deal soll zu einer Wachstumsstrategie und einem nachhaltigen Wachstumsmotor der EU entwickelt werden.
  24. Beim Green Deal wird auf marktwirtschaftliche Instrumente gesetzt.
  25. Beim Green Deal wird auf Anreize statt auf Verbote gesetzt.
  26. Beim Green Deal wird auf Innovationen und Wettbewerb gesetzt.
  27. Beim Green Deal wird auf die Zusammenarbeit mit Industrie und Landwirtschaft gesetzt.
  28. Der Emissionshandel soll mit mehr Ehrgeiz in allen Bereichen einen stabilen, fairen und transparenten Preis für Treibhausgase sichern.
  29. Alle Strategien des Green Deals müssen mit einer Folgenabschätzung verbunden werden.
  30. Alle Strategien des Green Deals müssen mit Maßnahmen zur Begleitung des Übergangs verbunden werden.
  31. Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte sollen etabliert und gestärkt werden.
  32. Die Treibhausgasemissionen Deutschlands werden bis 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 reduziert.
  33. Auf einem konkret beschriebenen Pfad wird im Jahr 2040 eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 88 Prozent erreicht.
  34. Deutschland übernimmt als Industrieland Verantwortung, damit bis 2050 weltweit CO2-Neutralität erreicht wird.
  35. Forschung, Entwicklung und Pilotprojekte werden unterstützt, damit Prozessemissionen über negative Emissionen in anderen Bereichen ausgeglichen werden können.
  36. Der europäische Emissionshandel im Luftverkehr wird gestärkt.
  37. Der Aufwuchspfad der CO2-Bepreisung wird gestrafft.
  38. Klimaneutralität soll ein Wettbewerbsvorteil der Wirtschaft werden.
  39. Gemeinsam mit den europäischen Partnern wird ein WTO-konformer CO2-Grenzausgleich eingeführt.
  40. Carbon Contracts for Difference werden als wichtiges Instrument angesehen, um Unternehmen beim Klimaschutz zu unterstützen.
  41. Klimaschutz soll vorankommen, indem auf Innovationen und neue Technologien gesetzt wird.
  42. Beim Klimaschutz werden sowohl Unternehmen als auch Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützt.
  43. Verbraucherinnen und Verbraucher werden bei Investitionen in besonders ressourcenschonende digitale Technologien unterstützt.
  44. Bei Konsum- und Produktionsentscheidungen muss auf einen Blick nachvollziehbar sein, welche CO2-Bilanz ein Produkt hat.
  45. Technologien zur feststofflichen Speicherung von CO2 sind erforderlich.
  46. Die Digitalisierung wird genutzt, um CO2 kosteneffizienter zu verringern.
  47. Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen, die digitale Lösungen für Energie- und Ressourceneffizienz entwickeln, werden gefördert.
  48. Die Clean-Tech-Forschung wird insbesondere gefördert.
  49. Wirtschaftlicher Fortschritt wird vom Ressourcenverbrauch entkoppelt.
  50. Kreislaufwirtschaft muss sich lohnen.
  51. Es werden Anreize gesetzt, weniger Abfall zu produzieren.
  52. Es werden Anreize gesetzt, abfallarme Produkte zu entwickeln.
  53. Die Möglichkeiten einer stofflichen Wiedernutzung von Recyclingrohstoffen werden verbessert.
  54. Innovationen in Sortiertechnologien werden gefördert, damit nutzbare Rezyklate entstehen, die am Markt gegenüber Primärmaterialien bestehen können.
  55. Der Einsatz von Rezyklaten wird in der EU und in Deutschland gefördert.
  56. Um die Nutzung von Rezyklaten insbesondere im Kunststoffbereich zu verbessern, wird geprüft, verbindliche Ziele für ihren Einsatz in bestimmten Bereichen festzulegen.
  57. Recycling soll maximiert werden.
  58. Rohstoffsicherheit soll garantiert werden.
  59. Es wird eine Rohstoffsicherungsstrategie für Deutschland entwickelt.
  60. Es wird ein Einsatz nachhaltig abgebauter Rohstoffe angestrebt, die möglichst lange genutzt werden können.
  61. Das Batterierecycling im Hinblick auf seltene Erden wird gefördert.
  62. Mehrwegprodukte werden dort gefördert, wo sie ökologische Vorteile bringen.
  63. Für unbehandelte Siedlungsabfälle und vor allem kunststoffhaltige Abfälle gilt ein Deponieverbot.
  64. Die Forschung zu Re-Oil-Verfahren wird unterstützt.
  65. Das chemische Recycling wird gefördert.
  66. Abfälle sollen wiederverwertet werden.
  67. Exporte von Abfällen, insbesondere von Plastik- und Kunststoffabfällen, zur bloßen Entsorgung werden verboten.
  68. Zu Kunststoffalternativen wird weitergeforscht, auch um die Vermeidung von Mikroplastik voranzutreiben.
  69. Neben der Verringerung der Emissionen wird die CO2-Minderung von Wald und Holz gestärkt.
  70. Es wird sich für den Schutz der internationalen Wälder engagiert.
  71. Es wird sich gegen illegalen Holzeinschlag engagiert.
  72. Der Erhalt des Regenwaldes und weiterer wertvoller Naturwälder von weltweiter Bedeutung ist ein großes Anliegen.
  73. Der Kampf gegen den Klimawandel ist auch ein Kampf für ausreichend Wasser.
  74. Es muss sichergestellt werden, dass für Privathaushalte, Landwirte und Unternehmen ausreichend Wasser vorhanden ist.
  75. Es wird ein Förderprogramm aufgelegt, das regionale Wasserkreisläufe stärkt.
  76. Wasser muss stärker in der Fläche gehalten werden, damit Böden, Land- und Forstwirtschaft und Ökosysteme für Dürrezeiten widerstandsfähiger werden.
  77. Der Nutzung von Regenwasser wird deutlich größere Aufmerksamkeit geschenkt.
  78. Das Konzept von Schwammstädten wird in Beispielkommunen getestet, etwa durch Anpassungen bei Straßenrändern zur Versickerung im Zuge von Modernisierungen.
  79. Die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie werden umgesetzt.
  80. Freifließende Flüsse mit natürlichen Flussläufen sollen als naturnahe Referenzflüsse ausgewiesen werden.
  81. Es wird sich für den Schutz der Auen eingesetzt.
  82. Gegen die Verunreinigung der Gewässer mit Spurenstoffen und Medikamenten wird stärker vorgegangen.
  83. Die Strategie zur Prävention von Gewässerverunreinigung wird fortgeführt.
  84. Der Dialog zu Spurenstoffen, Mikroplastik und Medikamentenverunreinigungen wird fortgeführt.
  85. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Altlastenbeseitigung wird auch künftig im Sinne des Meeres-, Küsten- und Gewässerschutzes unterstützt.
  86. Bienen und Insekten sollen geschützt werden, weil sie als Bestäuber für Landwirtschaft und Ernährung systemrelevant sind.
  87. Alle gesellschaftlichen Bereiche, nicht nur die Landwirtschaft, müssen zum Insektenschutz beitragen.
  88. Marktverzerrungen im Rahmen der CO2-Bepreisung sollen vermieden werden.
  89. Die Bundesverwaltung soll so schnell wie möglich CO2-neutral werden.
  90. Bei der CO2-neutralen Bundesverwaltung muss die energetische Sanierung von Bundesgebäuden eine Rolle spielen.
  91. Der Bund soll eine Vorreiterrolle bei der Nachhaltigkeit einnehmen.
  92. Der Bund soll eine Vorreiterrolle bei der Reduzierung von Plastikmüll einnehmen.
  93. Die Flotte und die Regierungsflüge des Bundes sollen über Elektroantriebe oder synthetische Kraftstoffe dekarbonisiert werden.
  94. Der Bund soll bei der Bewirtschaftung seiner Liegenschaften und Flächen zur Steigerung der Biodiversität vorangehen.
  95. Die Dach- und Fassadenbegrünung soll gestärkt werden.
  96. Die Bundesverwaltung soll ihr Handeln an Nachhaltigkeitsindikatoren ausrichten.
  97. Die Bundesverwaltung soll ihre Beschaffung an Nachhaltigkeitsindikatoren ausrichten.
  98. Eine verbindliche Nachhaltigkeitsprüfung für alle Gesetze anhand der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll für eine generationengerechte Politik verankert werden.
  99. Der Flächenverbrauch soll beim Bauen gering gehalten werden.
  100. Die energetische Sanierung des Gebäudebestands soll als notwendig gelten.
  101. Die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung, insbesondere von Betriebsgebäuden und vermieteten Wohnungen, soll weiter verbessert werden.
  102. Schrittweises Sanieren soll besser gefördert werden.
  103. Schutzgebiete sollen erhalten werden.
  104. Eine nationale Biodiversitätsstrategie soll vorgelegt werden und sich an der europäischen Biodiversitätsstrategie sowie am Übereinkommen über die biologische Vielfalt orientieren.
  105. Mit Böden soll sorgsam umgegangen werden.
  106. Die Entsiegelung bereits versiegelter Flächen soll vorangetrieben werden.
  107. Die Nachnutzung bereits versiegelter Flächen soll vorangetrieben werden.
  108. Wo Nutzung in Natur und Landschaft eingreift, sollen die Kompensationsvorschriften des Naturschutz- und des Baurechts überprüft werden.
  109. Ausgleich für Eingriffe soll in die Landwirtschaft integriert werden.
  110. Biotope sollen qualitativ aufgewertet werden.
  111. Das Monitoring von Arten soll ausgebaut werden, damit ihr Schutzstatus besser überprüft werden kann.
  112. Die Forschung zu Arten soll ausgebaut werden, damit ihr Schutzstatus besser überprüft werden kann.
  113. Der Schutz von Ostsee, Nordsee und Wattenmeer soll nach der europäischen Biodiversitätsrichtlinie und unter Berücksichtigung der Fischerei verbessert werden.
  114. Ein nationales Klimaanpassungsgesetz zur Daseins- und Zukunftsvorsorge soll eingebracht werden, um Klimafolgen in Stadt und Land, an Küsten, Meeren und in den Bergen zu begegnen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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