Zum Inhalt

CDU und CSU Bund · Politikwechsel für Deutschland

Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit 91 neu, 48 geändert, 6 wieder aufgenommen, 15 unverändert, 148 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu sind vor allem die Unterstützung der Ukraine, auch mit Waffenlieferungen und der Frage von Sicherheitsgarantien, und der Umbau der Bundeswehr mit einer aufwachsenden Wehrpflicht, einer Drohnenarmee und einer Agentur für Großbeschaffungen. Israel soll auch militärisch unterstützt werden, Exportblockaden sollen enden. Das Zwei-Prozent-Ziel der NATO gilt nun als Untergrenze, und die Sanktionen gegen Russland sollen erweitert statt nur beibehalten werden. Nicht mehr einzeln genannt sind die Stärkung der Vereinten Nationen, Initiativen zu Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie das Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit auszugeben. Das Programm bewegt sich weg von multilateralen Leitbildern hin zu Verteidigungsfähigkeit und einer Entwicklungspolitik, die an wirtschaftliche Interessen und den Stopp illegaler Migration geknüpft ist. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (91)

Forderungen, die es in keinem früheren Programm gab.

  1. Die transatlantische Partnerschaft soll als Fundament der westlichen Welt gestärkt werden.
  2. Die Beziehungen zu Frankreich und Polen werden neu belebt, mit Impulsen gegen illegale Migration sowie für Wirtschaft, Innovationen, Sicherheit und Verteidigung.
  3. Die Ukraine wird mit diplomatischen, finanziellen und humanitären Mitteln sowie mit Waffenlieferungen unterstützt.
  4. Israel wird in seinem Kampf gegen den Terror zur Seite gestanden.
  5. Es wird eine starke Bundeswehr aufgebaut.
  6. Eine aufwachsende Wehrpflicht wird eingeführt.
  7. Am Zwei-Prozent-Ziel der Verteidigungsausgaben wird mindestens festgehalten.
  8. Beim Aufbau eines europäischen Raketenabwehrschirms wird die Führung übernommen.
  9. Deutschland und Europa müssen sich der Bedrohung ihrer Sicherheit erwehren.
  10. Deutschland soll wehrhaft sein, Verantwortung in Europa und der Welt übernehmen und seine Interessen selbstbewusst vertreten.
  11. Die internationale Zusammenarbeit wird an den strategischen Wirtschaftsinteressen Deutschlands ausgerichtet.
  12. In der OECD soll sich die deutsche Wirtschaft deutlich stärker an staatlich finanzierten Entwicklungsprojekten beteiligen können.
  13. Es wird ein wirksamer, international anerkannter Streitschlichtungsmechanismus bei der Welthandelsorganisation angestrebt.
  14. Wirtschaftsbeziehungen in Afrika, im globalen Süden und im asiatisch-pazifischen Raum werden intensiviert.
  15. Die Afrikanische Union und andere regionale Zusammenschlüsse sollen dauerhaft gestärkt werden.
  16. Wirtschaftswachstum auf dem afrikanischen Kontinent und die afrikanische Freihandelszone werden unterstützt.
  17. Die Zeitenwende soll politisch umgesetzt werden.
  18. Deutschland soll wieder verteidigungsfähig werden, indem die Bundeswehr möglichst schnell und umfassend gestärkt wird.
  19. Für Sicherheit in Frieden und Freiheit soll eine entschlossene und geschlossene Haltung gemeinsam mit den Partnern entscheidend sein.
  20. Die Ukraine soll mit allen erforderlichen diplomatischen, finanziellen und humanitären Mitteln unterstützt werden.
  21. Die Ukraine soll mit Waffenlieferungen unterstützt werden.
  22. Die Ukraine soll ihr Selbstverteidigungsrecht ausüben können.
  23. Gemeinsam mit Frankreich, Polen und dem Vereinigten Königreich soll in enger Abstimmung mit den USA eine Strategie zur Unterstützung der Ukraine in ihrem Streben nach Frieden, Freiheit und Sicherheit entwickelt werden.
  24. Zur gemeinsamen Ukrainestrategie soll auch die Frage glaubhafter Sicherheitsgarantien für die Ukraine und der Rolle der NATO gehören.
  25. Ziel ist ein Friedensprozess, den die Ukraine aus einer Position der Stärke und auf Augenhöhe führen kann.
  26. Der hohe wirtschaftliche Preis des Angriffskrieges soll zu einem Umdenken und dann zu einem Ende der Feindseligkeiten führen.
  27. Deutschland soll aus eigenem Interesse mehr Verantwortung für sich selbst, für seine Verbündeten, für Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand übernehmen.
  28. Der Bundessicherheitsrat soll zu einem Nationalen Sicherheitsrat entwickelt werden.
  29. Der Nationale Sicherheitsrat soll Strategieentwicklung und strategische Vorausschau leisten.
  30. Der Nationale Sicherheitsrat soll in Krisenlagen das Gremium der gemeinsamen politischen Willensbildung sein.
  31. Die Nationale Sicherheitsstrategie soll die neue Bedrohungslage konkret beschreiben.
  32. Die Nationale Sicherheitsstrategie soll die eigenen Interessen gezielt definieren.
  33. Die Nationale Sicherheitsstrategie soll operative Ableitungen für die Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs-, Europa- und Entwicklungspolitik treffen.
  34. Globalen Mächten soll auf Augenhöhe und mit partnerschaftlichem Interesse begegnet werden, ohne von den eigenen Werten abzurücken.
  35. Die transatlantische Partnerschaft mit den USA soll weiter vertieft werden.
  36. Zur besseren Abstimmung soll ein hochrangiger strategischer Dialog gestartet werden.
  37. Die Freundschaft zu Israel gilt als unerschütterlich.
  38. Es soll fest an der Seite der einzigen Demokratie im Nahen und Mittleren Osten gestanden werden.
  39. Israel soll auch militärisch unterstützt werden.
  40. Noch bestehende Exportblockaden gegenüber Israel sollen beendet werden.
  41. Ziel soll ein nachhaltiger Frieden im Nahen Osten sein.
  42. Eine Erweiterung des Abraham-Abkommens soll unterstützt werden.
  43. In Abstimmung mit regionalen Partnern soll die wirtschaftliche Präsenz im indo-pazifischen Raum verstärkt werden.
  44. In Abstimmung mit regionalen Partnern soll die diplomatische Präsenz im indo-pazifischen Raum verstärkt werden.
  45. Den Ärmsten und Schwächsten auf der Welt soll geholfen werden.
  46. Versuchen, Menschenrechtsverteidiger mundtot zu machen, soll entschieden entgegengetreten werden.
  47. Humanitäre Hilfe soll verlässlich, gezielt und vorausschauend geleistet werden.
  48. Entwicklungspolitik soll mit dem Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit verknüpft werden.
  49. Entwicklungspolitik soll mit der Zurückdrängung des geopolitischen Einflusses von Russland und China verknüpft werden.
  50. Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sollen wieder zusammengeführt werden.
  51. Für die freie Ausübung des Selbstbestimmungsrechts des belarussischen Volkes soll eingetreten werden.
  52. Sanktionslücken gegenüber dem Iran sollen umfassend geschlossen werden.
  53. Menschenrechtsverteidiger und vor allem Frauen im Iran sollen gezielt unterstützt werden.
  54. Mit den europäischen Partnern soll eine neue Sahel-Strategie aufgelegt werden.
  55. Mit der Sahel-Strategie sollen die Menschen vor Ort so unterstützt werden, dass sie nicht den Weg nach Europa antreten müssen.
  56. Es soll die Fähigkeit bestehen, sich zu verteidigen, um sich nicht verteidigen zu müssen.
  57. Es soll für eine verteidigungsbereite und kampffähige Bundeswehr gearbeitet werden.
  58. Die Bundeswehr soll gestärkt werden.
  59. Soldatinnen und Soldaten sollen besonders wertgeschätzt werden.
  60. Die Bundeswehr soll einen zentralen Beitrag zur Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der NATO leisten.
  61. Die Bundeswehr soll zu einem Vorbild im Kreis der Verbündeten werden.
  62. Die militärischen und zivilen Strukturen der Bundeswehr sollen neu aufgestellt und auf den militärischen Zweck und Nutzen zur Erfüllung des Kernauftrags fokussiert werden.
  63. Die Bundeswehr soll eine adäquate Infrastruktur mit modernen Kasernen, Übungsplätzen, Flugplätzen, Marinestützpunkten, Depotstrukturen und Verwaltungseinheiten erhalten.
  64. Es bedarf breiter Reserven von allem, was die Bundeswehr für die Verteidigung einsetzt.
  65. Die Reserve soll strukturell neu aufgestellt werden.
  66. Die Reserve soll möglichst so ausgebildet und ausgestattet werden wie vergleichbare aktive Truppenteile.
  67. Die Bundeswehr soll im Bereich Drohnen als führende europäische Armee weiter vorangehen.
  68. Eine Drohnenarmee soll aufgebaut werden, einschließlich der notwendigen Produktionskapazitäten.
  69. In die Drohnenforschung soll investiert werden.
  70. Es soll mehr Verantwortung übernommen werden.
  71. Die NATO-Verpflichtungen für die Finanzierung der Verteidigung sollen verlässlich und dauerhaft eingehalten werden.
  72. Die angekündigte Stationierung weitreichender US-Waffensysteme in Deutschland wird begrüßt.
  73. Herausragende militärische Leistungen sollen stärker gewürdigt werden.
  74. Perspektivisch soll auf ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr gesetzt werden, das mit der aufwachsenden Wehrpflicht zusammengedacht wird.
  75. Aus dem Kreis der Gemusterten sollen die benötigten Tauglichen, die ihre Bereitschaft zum Wehrdienst signalisiert haben, kontingentiert und zum Grundwehrdienst einberufen werden.
  76. Die Bundeswehr soll nur so viele Einberufungen vornehmen, wie es die Streitkräfteplanung erfordert.
  77. Es soll wieder möglich sein, den Dienst beispielsweise in einer Blaulichtorganisation abzuleisten.
  78. Deutschland und Europa sollen in der Lage sein, die zum Schutz des Kontinents notwendigen Verteidigungsgüter zu produzieren.
  79. Die länderübergreifende Kooperation der Verteidigungsindustrien in Europa soll konsequenter und zielstrebiger vorangetrieben werden.
  80. Der europäischen Verteidigungsindustrie soll ein besserer und flexiblerer Zugang zu Finanzierungsmitteln ermöglicht werden.
  81. Bisherige negative Bewertungen und Ausschlussbegründungen bei Finanzierungs- und Nachhaltigkeitsfragen für die Verteidigungsindustrien sollen beseitigt werden.
  82. Ausschlussbegründungen bei ESG-Kriterien für die Verteidigungsindustrien sollen beseitigt werden.
  83. Die Zusammenarbeit europäischer Forschungseinrichtungen im Verteidigungsbereich soll unterstützt werden.
  84. Die Beschaffungsprozesse sollen spürbar gestrafft werden.
  85. Einzelne überjährige Großprojekte sollen aus dem Beschaffungsamt der Bundeswehr herausgelöst und in eine schlanke, schlagkräftige Agentur überführt werden.
  86. Bei den Haushaltsmitteln für Material und Ausrüstung soll mehr Planungssicherheit bestehen.
  87. Es soll eine ambitionierte Verteidigungspolitik geben.
  88. Die partnerschaftlichen Beziehungen im Nahen und Mittleren Osten sowie im Norden Afrikas sollen ausgebaut werden.
  89. Es wird ein eindeutiges Bekenntnis zu Israel und seinem Existenzrecht verlangt.
  90. Einschränkungen für militärische Forschung sollen aufgehoben werden.
  91. China soll mit mehr Kompetenz begegnet werden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (48)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Die geopolitische Handlungsfähigkeit soll steigen und berechtigte nationale Interessen sollen strategisch vertreten werden.
  2. Es wird ein Nationaler Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt geschaffen, der Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs-, Handels-, Europa- und Entwicklungspolitik vernetzt.
  3. Frieden in Sicherheit und Freiheit ist die Richtschnur des sicherheitspolitischen Handelns.
  4. Die NATO ist die Sicherheitsgarantie.
  5. Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie wird gestärkt.
  6. Bei der Beschaffung von Material und Ausrüstung soll es mehr Zusammenarbeit und Produktion in Europa geben.
  7. Enge Wirtschaftsbeziehungen zu China sollen bestehen bleiben, sofern sie auf Gegenseitigkeit beruhen.
  8. Außenpolitisch soll mehr Verantwortung übernommen werden, vor allem als starker Motor der Europäischen Union.
  9. Der Aufbau des Deutsch-Israelischen Jugendwerks soll zügig vorangetrieben werden.
  10. Sicherheit für Deutschland und Europa in Frieden und Freiheit soll überragende Bedeutung haben.
  11. Die Sanktionen gegen Russland sollen zielgerichtet und engmaschig erweitert werden.
  12. Der Nationale Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt soll die wesentlichen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs-, Handels-, Europa- und Entwicklungspolitik koordinieren.
  13. Im ersten Regierungsjahr soll die Nationale Sicherheitsstrategie einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden.
  14. Gemeinsam mit den USA soll für Sicherheit, Freiheit und Frieden in der Welt eingestanden werden.
  15. Die Freundschaft zu Frankreich und Polen hat überragende Bedeutung.
  16. Im Weimarer Dreieck soll die enge Abstimmung zwischen Berlin, Paris und Warschau zu allen relevanten Fragen der Außen-, Sicherheits- und Europapolitik gesucht werden.
  17. Deutschland trägt aufgrund seiner Geschichte eine besondere Verantwortung für die Existenz und die Sicherheit Israels.
  18. Afrika soll als Chancenkontinent begriffen und aus eigenem Interesse unterstützt werden.
  19. Afrikanische Staaten sollen befähigt werden, selbst Terrorismus zu bekämpfen und für ihre eigene Sicherheit zu sorgen, auch im Zusammenschluss der Afrikanischen Union.
  20. Die Präsenz im Indo-Pazifik ausbauen und die Systemkonkurrenz zu China annehmen.
  21. Gemeinsam mit Partnern soll der Einfluss Chinas dort zurückgedrängt werden, wo strategische Interessen berührt sind.
  22. Es soll auf eine eigenständige europäische China-Politik gesetzt werden, die eng mit den USA abgestimmt ist.
  23. Die Beziehungen zu regionalen Kooperations- und Wertepartnern wie Japan, Indien, Südkorea, Australien und Neuseeland sollen vertieft werden.
  24. Entwicklungspolitik soll mit der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit verknüpft werden.
  25. Entwicklungspolitik soll mit dem wirksamen Stopp illegaler Migration verknüpft werden.
  26. Bei der Entwicklungspolitik soll auch europäisch vorgegangen werden.
  27. Private Investitionen sollen im Rahmen der Entwicklungspolitik gefördert werden.
  28. Eine Freundschaftsgruppe für Belarus soll eingerichtet werden, um die Demokratiebewegung mit einem Aktionsplan zu unterstützen.
  29. Die Aufgaben im Rahmen der NATO-Verpflichtungen sollen umfassend erfüllt werden.
  30. Die aktive Truppe soll sich auf eine starke Reserve verlassen können, die sie im Einsatzfall ablösen und entlasten kann.
  31. Die Bundeswehr soll im Bereich Weltraum als führende europäische Armee weiter vorangehen.
  32. Die Bundeswehr soll beim europäischen Abwehrschirm als führende europäische Armee weiter vorangehen.
  33. Die eigenen Cyberfähigkeiten sollen massiv ausgebaut werden.
  34. Der nationale und supranationale Rechtsrahmen für den effektiven Einsatz soll fortentwickelt werden.
  35. Eine Drohnenabwehr soll eingerichtet werden.
  36. Europa soll in transatlantischer Partnerschaft die eigenständige Verteidigungsbereitschaft erhöhen.
  37. Europa soll mit der NATO als wertebasierter Verteidigungsallianz Frieden, Freiheit und Sicherheit garantieren.
  38. Das Zwei-Prozent-Ziel der NATO soll als Untergrenze der Verteidigungsausgaben gelten, um eine vollständig einsatzbereite Bundeswehr mit personeller und materieller Vollausstattung zu ermöglichen.
  39. Die Bundeswehr soll gemeinsam mit anderen europäischen Streitkräften in eine Verteidigungsunion integriert werden, die in die Strukturen der NATO eingebettet ist.
  40. Das Vereinigte Königreich soll eng einbezogen werden.
  41. Soldatinnen und Soldaten sollen höchste Anerkennung und volle Unterstützung erhalten.
  42. Der Platz der Soldatinnen und Soldaten soll in der Mitte der Gesellschaft sein.
  43. Die Bundeswehr soll stärker im öffentlichen Leben verankert werden, etwa durch mehr öffentliche Gelöbnisse und den jährlichen Veteranentag.
  44. Am Modell der Jugendoffiziere, die an Schulen einen Bildungsauftrag erfüllen, soll festgehalten werden.
  45. Ein europäischer Binnenmarkt für Verteidigungsgüter mit gemeinsamen Exportregeln soll aufgebaut werden.
  46. Bestehende Instrumente, insbesondere die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, die koordinierte Verteidigungsplanung für Europa und der Europäische Verteidigungsfonds, sollen effizienter ausgerichtet und genutzt werden.
  47. Die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich soll vertieft werden, insbesondere in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
  48. Die Türkei bleibt von strategischer Bedeutung und wichtiger Partner für Europa.

Wieder daWieder aufgenommen (6)

Forderungen, die 2021 fehlten und aus einem älteren Programm zurückkehren.

GleichUnverändert fortgeführt (15)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (148)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Ein weltoffenes Deutschland soll in einem Bündnis von Demokratien gemeinsam mit transatlantischen und europäischen Partnern die globalen Herausforderungen gestalten.
  2. Das Modernisierungsjahrzehnt, mit dem Deutschland weltpolitikfähig werden soll, kann nur mit neuer außenpolitischer Stärke gelingen.
  3. Die großen weltweiten Aufgaben sollen nur gemeinsam und global angepackt werden.
  4. Auf Krisen soll nicht nur reagiert werden.
  5. Grundlage des weltweiten politischen Handelns soll das christliche Menschenbild bleiben.
  6. Deutschland soll in der Europäischen Union, der NATO, den Vereinten Nationen und weiteren internationalen Organisationen aktiv zur internationalen Krisenbewältigung beitragen.
  7. Die internationale regel- und wertebasierte Ordnung soll wieder gestärkt werden.
  8. Deutschland und Europa sollen gemeinsam mit den USA gestärkt aus dieser Herausforderung hervorgehen.
  9. Deutschland und Europa sollen dabei auf eigene Fähigkeiten achten.
  10. Das Bündnis der Demokratien soll prägenden Einfluss auf die globale Ordnung nehmen, insbesondere in der Klima-, Handels-, Digital- und Sicherheitspolitik.
  11. Leitend ist der Gedanke der Freiheit und der unantastbaren Würde des Menschen.
  12. Es soll sich für die Wahrung der Menschenrechte eingesetzt werden.
  13. Das Völkerrecht soll eingehalten und weiterentwickelt werden.
  14. Es soll sich für nachhaltige Entwicklung eingesetzt werden.
  15. Außenpolitisches Handeln soll die internationale Partnerschaft und den multilateralen Ansatz suchen.
  16. Allein die Vereinten Nationen und ihre Organisationen können die universelle Gültigkeit ihrer Grundsätze und Ziele beanspruchen.
  17. Die Vereinten Nationen sollen grundlegend für die internationale Ordnung und die Bewältigung internationaler Herausforderungen bleiben.
  18. Die Vereinten Nationen sollen entscheidungs- und handlungsfähiger werden.
  19. Die Menschenrechtsmechanismen sollen gestärkt werden.
  20. Kinder, Menschen mit Behinderungen und Flüchtlinge gelten dabei als besonders schutzbedürftig.
  21. Die kritische Lage religiöser Minderheiten soll verbessert werden.
  22. Deutschland soll als stärkste Wirtschaftsnation Europas eine führende außen- und sicherheitspolitische Rolle einnehmen.
  23. Gemeinsam mit Verbündeten und Partnern sollen unter Wahrung des Völkerrechts und der verfassungsrechtlichen Vorgaben alle Instrumente der Außen-, Verteidigungs- und Entwicklungspolitik angewendet werden.
  24. Auch militärische Mittel sollen eingesetzt werden, wenn dies nötig ist.
  25. Mit der US-Präsidentschaft wird die Chance eines neuen Aufbruchs für die transatlantische Partnerschaft verbunden.
  26. In enger Abstimmung sollen gestaltende Impulse in der Klima-, Handels-, Wissenschafts- und Technologiepolitik gesetzt werden.
  27. Gemeinsam soll den Gegnern der Freiheit getrotzt werden.
  28. Es sollen globale Standards gesetzt werden.
  29. Mit Kanada sowie den demokratisch gefestigten Staaten Lateinamerikas und der Karibik soll enger kooperiert werden.
  30. Der Austausch mit den USA auf gesellschaftlicher Ebene soll deutlich ausgebaut werden.
  31. Es soll ein deutsch-amerikanisches Jugendwerk eingerichtet werden.
  32. Das parlamentarische Patenschaftsprogramm des Bundestages soll mehr als verdoppelt werden.
  33. Die euroatlantische Sicherheit wird durch die nukleare Teilhabe, die Beistandsklausel für den Bündnisfall und die Präsenz amerikanischer Soldaten in Europa garantiert.
  34. Solange Staaten mit Atomwaffen die Wertegemeinschaft aktiv herausfordern, braucht Europa weiterhin den nuklearen Schutzschirm der USA.
  35. Für die Fortsetzung der nuklearen Teilhabe sollen die notwendigen Mittel bereitgestellt werden.
  36. Im Modernisierungsjahrzehnt soll ein Beitrag zur Umsetzung des Konzepts NATO 2030 und zur Ausrichtung der NATO für die nächste Generation geleistet werden.
  37. Für Stabilität in der Nachbarschaft soll stärker als bisher gesorgt werden.
  38. Für eine faire Lastenverteilung soll eingetreten werden.
  39. Langfristige Vision ist eine Welt, in der nukleare Waffen als Abschreckung nicht mehr nötig sind.
  40. Auf mehr Dynamik in der Rüstungskontrolle und Abrüstung soll gedrängt werden.
  41. Neue Initiativen, die zu mehr Sicherheit beitragen, sollen unterstützt werden.
  42. Langfristiges Ziel bleibt die vollständige Abrüstung aller nuklearen Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper in Europa.
  43. Bestehende Abkommen sollen eingehalten werden.
  44. Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und der dazugehörigen Raketentechnologien sollen unterstützt werden.
  45. Die Ächtung autonom tötender Waffensysteme soll unterstützt werden.
  46. Die Bundeswehr soll über alle zur Verteidigung nötigen modernen Technologien verfügen, einschließlich unbemannter und KI-integrierender Systeme.
  47. Die Unabhängigkeit der östlichen Partner der EU soll gestärkt werden.
  48. Die politische und wirtschaftliche Modernisierung der östlichen Partner der EU zu europäischen Rechtsstaaten soll tatkräftig gefördert werden.
  49. Die europäische Friedensordnung, die durch die völkerrechtswidrige Annexion der Krim außer Kraft gesetzt wurde, soll wiederhergestellt werden.
  50. Es soll sich weiterhin für ein Ende des Konflikts in der Ostukraine eingesetzt werden.
  51. Es soll sich weiterhin für eine Rückkehr zum legitimen völkerrechtlichen Status der Krim eingesetzt werden.
  52. Das Regime in Belarus soll den Weg zu einem friedlichen Übergang freimachen.
  53. Andernfalls soll das Regime die Härte der Sanktionen zu spüren bekommen.
  54. Aus der Herausforderung der eigenen Werte durch Russland soll keine ernsthafte militärische Bedrohung in Europa werden.
  55. In der EU und der NATO braucht es mehr politische Geschlossenheit.
  56. In der EU und der NATO braucht es die Fähigkeit zu glaubhafter Abschreckung und Resilienz.
  57. Dialog und Zusammenarbeit mit Russland sollen dort weiter gesucht werden, wo gemeinsame Interessen bestehen.
  58. Deutschland und Europa sollen mittels Prävention und Vermittlung mehr Verantwortung in der Region übernehmen.
  59. Durch humanitäre Hilfe für Flüchtlinge sollen die Lebensperspektiven der Menschen vor Ort verbessert werden.
  60. Durch Programme wie die Beschäftigungsoffensive „Cash for Work“ sollen die Lebensperspektiven der Menschen vor Ort verbessert werden.
  61. Die Nachbarn können enger an die Wertegemeinschaft gebunden werden.
  62. Die Menschen in Israel sollen ein Anrecht darauf haben, frei von Angst, Terror und Gewalt leben zu können.
  63. Der Iran soll seine Verpflichtungen aus der Wiener Nuklearvereinbarung von 2015 (JCPOA) strikt einhalten.
  64. Der Iran soll sein ballistisches Raketenprogramm beenden.
  65. Der Iran soll seine aggressive Rolle in der Region beenden.
  66. Die enge und freundschaftliche Zusammenarbeit mit Israel soll in allen Politikbereichen weiter ausgebaut werden.
  67. Die größte außen- und sicherheitspolitische Herausforderung wird der Volksrepublik China zugeschrieben.
  68. China gilt als Wettbewerber, Kooperationspartner und systemischer Rivale.
  69. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich auf eine glaubwürdige Sicherheitsvorsorge verlassen können.
  70. Soldatinnen und Soldaten, die in schwierigen Einsätzen Verantwortung übernehmen, sollen Anspruch auf die beste Ausrüstung haben.
  71. Spätestens bis 2030 soll die Bundeswehr befähigt werden, mindestens zehn Prozent der militärischen Fähigkeiten des Bündnisses bereitzustellen.
  72. Landesverteidigung gilt heute als Bündnisverteidigung.
  73. Deutschland soll die Landesverteidigung nur gemeinsam mit seinen Partnern leisten.
  74. Die Bundeswehr soll auf eine gemeinsame strategische Kultur hinarbeiten.
  75. An Auslandseinsätzen soll immer dann mit Bündnispartnern teilgenommen werden, wenn deutsche Sicherheitsinteressen gefährdet sind.
  76. Das kostenlose Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten soll fortgesetzt werden.
  77. Der Eid auf das Land soll in die Mitte der Gesellschaft gehören.
  78. Der freiwillige Wehrdienst im Heimatschutz soll fortgeführt werden.
  79. Junge Menschen sollen eine Zeit lang in der Bundeswehr dienen können und danach die Reserve stärken.
  80. Für Extremisten ist in der Bundeswehr kein Platz.
  81. Die Bundeswehr soll optimal ausgerüstet sein.
  82. Die Bundeswehr soll optimal organisiert sein.
  83. Die Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft sollen dafür als Leitfaden dienen.
  84. Zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten und im Einsatz soll sich für die Bewaffnung von Drohnen eingesetzt werden.
  85. Die Fähigkeiten der Bundeswehr zum elektronischen Kampf sollen deutlich gestärkt werden.
  86. Die für die europäische Verteidigungspolitik zentralen Schlüsselprojekte sollen engagiert vorangetrieben werden.
  87. Rüstungsexporte gelten als gestaltendes Element der Sicherheitspolitik.
  88. Ein Bundeswehrplanungsgesetz soll dazu beitragen, dass Sicherheit unabhängig von konjunkturellen Schwankungen und kurzfristigen politischen Stimmungsbildern als Kernaufgabe des Staates verlässlich finanziell gesichert bleibt.
  89. Die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 sind Leitbild für eine gerechte Globalisierung und eine friedliche und nachhaltige Entwicklung.
  90. Die Menschenrechte sind Leitbild für eine gerechte Globalisierung und eine friedliche und nachhaltige Entwicklung.
  91. Eine Welt ohne Hunger soll erreichbar sein.
  92. Konflikte sollen gelöst werden, damit eine Welt ohne Hunger möglich wird.
  93. Die Beträge für Ernährungshilfen sollen steigen.
  94. In der bilateralen Zusammenarbeit sollen Menschen in den am wenigsten entwickelten Ländern Zugang zu staatlicher Grundversorgung wie Bildung, Wasser, Ernährung und Gesundheit bekommen.
  95. Wenn Staat und Wirtschaft enger kooperieren, sollen Menschenrechte besser sichergestellt werden.
  96. Auch künftig sollen 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben werden.
  97. Die durch die Pandemie ausgelösten Entwicklungsrückschritte in vielen Ländern sollen rasch umgekehrt werden.
  98. Neue Geber von Entwicklungsgeldern wie China sollen auf gemeinsame Standards verpflichtet werden.
  99. Mit Kirchen und Nichtregierungsorganisationen soll auch künftig eng in der Entwicklungszusammenarbeit kooperiert werden.
  100. Die Afrikapolitik soll auf der Basis eines modernen und differenzierten Afrikabildes gestaltet werden.
  101. Der Marshallplan mit Afrika soll zu einer vertieften institutionellen Partnerschaft in Form eines EU-Afrikarats weiterentwickelt werden.
  102. Die Schlichtungsmöglichkeiten der Vereinten Nationen sollen verstärkt werden.
  103. In die äußere Sicherheit Europas wird investiert.
  104. Europa muss mehr außen- und sicherheitspolitische Verantwortung für sich und die Welt übernehmen.
  105. In der Außen- und Sicherheitspolitik sollen Mehrheitsentscheidungen gelten.
  106. Ein zusätzlicher gemeinsamer ständiger Sitz der EU im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wird angestrebt.
  107. Mit einem Bündnis der Gestaltungswilligen soll die außen- und sicherheitspolitische Koordinierung verbessert werden.
  108. Mit einem Bündnis der Gestaltungswilligen soll die Wirksamkeit der europäischen Verteidigung erhöht werden.
  109. Ein außen- und sicherheitspolitisches Kerneuropa soll nicht exklusiv gestaltet werden.
  110. Das außen- und sicherheitspolitische Kerneuropa muss auch Staaten einbeziehen, deren Sicherheitsinteressen besonders betroffen sind, etwa an der Ostflanke der NATO.
  111. Die militärische Zusammenarbeit der nationalen Streitkräfte soll weiter verbessert werden.
  112. Die nationalen Streitkräfte sollen noch stärker vernetzt werden.
  113. Gemeinsame europäische Einsatzfähigkeiten innerhalb und außerhalb der NATO sollen ausgebaut werden.
  114. Auf eine intensivere verteidigungspolitische Zusammenarbeit im Sinne vernetzter Sicherheitspolitik wird gesetzt.
  115. Die Führungsfähigkeit für EU-Missionen soll durch ein Europäisches Hauptquartier verwirklicht werden.
  116. Schritt für Schritt soll eine gemeinsame Sicherheitskultur entwickelt werden.
  117. Die europäische Cyber-Brigade soll ausgebaut werden, um Cyberattacken, Terrorismus, Bedrohungen kritischer Infrastruktur und Desinformation europaweit abzuwehren.
  118. Mit der europäischen Cyber-Brigade sollen offensive Fähigkeiten entwickelt werden.
  119. Mit den Ländern in unmittelbarer Nachbarschaft zur EU sollen möglichst enge und freundschaftliche Beziehungen gepflegt werden.
  120. Ein Großbritannien-Koordinator der Bundesregierung soll eingesetzt werden, der die bilateralen Beziehungen bündelt.
  121. Mit der türkischen Führung wird ein offener, kritischer und konstruktiver Dialog angestrebt.
  122. Deutschland soll die bilateralen Beziehungen zur Türkei weiter stärken.
  123. Deutschland soll die zivilgesellschaftliche Vielfalt in der Türkei weiter stärken.
  124. Die Beziehungen zur Türkei brauchen neue Perspektiven.
  125. In einem ersten Schritt der Wiederannäherung sollen gemeinsame Interessen definiert werden.
  126. In einem ersten Schritt der Wiederannäherung sollen vertragliche Vereinbarungen zur Umsetzung beschlossen werden.
  127. Die Mitglieder der NATO müssen sich zur Einhaltung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit verpflichten.
  128. Die Türkei muss als NATO-Partner ihren Beitrag zur kollektiven Sicherheit leisten.
  129. Die Türkei muss die Verpflichtung zu sicherheitspolitischen Konsultationen erfüllen.
  130. Es soll eine europäische Alternative zur chinesischen Seidenstraße geboten werden.
  131. Die Europäische Union muss die Zusammenarbeit mit den Hauptherkunftsländern weiter intensivieren.
  132. Fluchtursachen wie Armut sollen bekämpft werden.
  133. Eine umfassende Partnerschaft mit Afrika ist für die Bekämpfung von Fluchtursachen notwendig.
  134. Eine aktive Stabilisierungspolitik im Nahen und Mittleren Osten ist notwendig.
  135. Handelsabkommen sollen die hohen Standards der EU-Landwirtschaft respektieren und schützen.
  136. Handelsabkommen sollen zunehmend Umwelt-, Tierwohl- und Arbeitsschutzstandards der Lebensmittelerzeugung einbeziehen.
  137. Die Weltgesundheitsorganisation wird finanziell, technisch und politisch nachhaltig gestärkt.
  138. Es wird für eine schlagkräftige Weltgesundheitsorganisation eingetreten, zu der auch alle Mitgliedstaaten ihren Beitrag leisten.
  139. Die Initiative zu einem internationalen Pandemievertrag zur Stärkung der globalen Gesundheitssicherheit wird weiter aktiv unterstützt.
  140. Die Entwicklung zu einem international anerkannten Standort für globale Gesundheit soll weiter befördert werden.
  141. Der Austausch zwischen Deutschland und Israel soll auf allen gesellschaftlichen Ebenen verstärkt werden.
  142. Die internationale Vernetzung besonders nach Mittel- und Osteuropa soll vorangetrieben werden.
  143. Die Verbindungen zu den Nachbarländern sollen weiter gefestigt werden.
  144. Eine neue digitale Ausbildungsstätte der Bundeswehr soll in den neuen Bundesländern geschaffen werden.
  145. Die digitale Ausbildungsstätte der Bundeswehr soll mit dem Schwerpunkt Digitalisierung auch berufsbegleitendes Weiterbildungszentrum sein.
  146. Das Verständnis zwischen Frankreich, Deutschland und Polen soll gefördert werden.
  147. Ein Jugendaustauschprogramm zwischen Frankreich, Deutschland und Polen soll auf den Weg gebracht werden.
  148. Für neue Städtepartnerschaften sollen Anreize gesetzt werden.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de