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Glossar

Zivilgerichtsbarkeit

Fachbegriff

Zweig der Gerichte, der für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig ist. Zusammen mit den Strafgerichten bildet sie die ordentliche Gerichtsbarkeit.

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In den Programmen

15 Forderungen aus 11 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2025

CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 1

1990

FDP 1

Länder

Nordrhein-Westfalen

2005
CDU NW 2

Bayern

2013
FDP BY 1

Hessen

2003
Grüne HE 1
1999
FDP HE 1

Schleswig-Holstein

2012
CDU SH 1

Hamburg

2004
FDP HH 1
2001
CDU HH 3
1991
CDU HH 2

Bremen

2023
SPD HB 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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