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Glossar

Verfügungsrechte

Fachbegriff

Rechte, die bestimmen, was jemand mit einer Sache tun darf: sie nutzen, Erträge daraus behalten, sie verändern oder sie verkaufen und verschenken. Solche Rechte können gehandelt oder durch Vertrag oder Gesetz beschränkt werden.

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In den Programmen

11 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2002

Linke 1

1998

Linke 1

Länder

Nordrhein-Westfalen

2012
Linke NW 2
2010
Linke NW 2

Berlin

2006
Grüne BE 1

Schleswig-Holstein

2017
Linke SH 1
2000
Linke SH 1

Sachsen-Anhalt

1990
CDU ST 2

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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