Verfügungsrechte
Fachbegriff
Rechte, die bestimmen, was jemand mit einer Sache tun darf: sie nutzen, Erträge daraus behalten, sie verändern oder sie verkaufen und verschenken. Solche Rechte können gehandelt oder durch Vertrag oder Gesetz beschränkt werden.
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In den Programmen
11 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2002
Linke 1
1998
Linke 1
Länder
Nordrhein-Westfalen
2012
Linke NW 2
2010
Linke NW 2
Berlin
2006
Grüne BE 1
Schleswig-Holstein
2017
Linke SH 1
2000
Linke SH 1
Sachsen-Anhalt
1990
CDU ST 2
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.