Teilrechtsfähigkeit
Fachbegriff
Rechtsfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Teilrechtsfähigkeit liegt dazwischen: Man hat nur einen Teil dieser Fähigkeit, und wie weit sie reicht, ist unterschiedlich.
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In den Programmen
2 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Niedersachsen
1994
CDU NI 1
Thüringen
2024
CDU TH BSW TH SPD TH · Koalitionsvertrag 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.