Stiftung des öffentlichen Rechts
Fachbegriff
Eine Stiftung, die zum öffentlichen Recht gehört. In Deutschland ist sie neben Körperschaften und Anstalten eine eigene Form öffentlich-rechtlicher Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Daneben gibt es Stiftungen nach Privatrecht.
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In den Programmen
10 Forderungen aus 6 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Niedersachsen
2013
Grüne NI 1
2003
Grüne NI 3
Hessen
2023
FDP HE 3
Sachsen
2024
Grüne SN 1
Berlin
2023
CDU BE SPD BE · Koalitionsvertrag 1
Brandenburg
2004
FDP BB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.