Soziale Pflegeversicherung
Fachbegriff
Die gesetzliche Pflegeversicherung als eigener Zweig der Sozialversicherung. Sie sichert das Risiko ab, pflegebedürftig zu werden. Geregelt ist sie im Elften Buch Sozialgesetzbuch.
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In den Programmen
16 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2025
CDU und CSU 4
FDP 3
2021
SPD Grüne FDP · Koalitionsvertrag 2
AfD 1
Grüne 1
2005
FDP 1
Länder
Thüringen
2024
CDU TH 1
Bremen
2007
Linke HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.