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Glossar

Soziale Pflegeversicherung

Fachbegriff

Die gesetzliche Pflegeversicherung als eigener Zweig der Sozialversicherung. Sie sichert das Risiko ab, pflegebedürftig zu werden. Geregelt ist sie im Elften Buch Sozialgesetzbuch.

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In den Programmen

16 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2025

CDU und CSU 4
FDP 3

2021

SPD Grüne FDP · Koalitionsvertrag 2
AfD 1
Grüne 1

2005

FDP 1

Länder

Thüringen

2024
CDU TH 1

Bremen

2007
Linke HB 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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