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Glossar

Sortenschutz

Fachbegriff

Ein gesetzlich gesichertes Eigentumsrecht an einer neu gezüchteten Pflanzensorte. Beantragen kann es, wer die Sorte gezüchtet oder entdeckt hat. Zuständig sind das Bundessortenamt oder das Sortenamt der EU.

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In den Programmen

3 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Bayern

2023
Grüne BY 1
2018
AfD BY 1

Baden-Württemberg

2016
AfD BW 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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