Sortenschutz
Fachbegriff
Ein gesetzlich gesichertes Eigentumsrecht an einer neu gezüchteten Pflanzensorte. Beantragen kann es, wer die Sorte gezüchtet oder entdeckt hat. Zuständig sind das Bundessortenamt oder das Sortenamt der EU.
Nach Wikipedia · mehr dazu (öffnet ein neues Fenster)
KI Kurzfassung mit KI aus der verlinkten Quelle erstellt, kann Fehler enthalten. · Fehler melden
In den Programmen
3 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Bayern
2023
Grüne BY 1
2018
AfD BY 1
Baden-Württemberg
2016
AfD BW 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.