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Glossar

Selbstverwaltungsrecht

Fachbegriff

Recht von Gemeinden, Städten und Gemeindeverbänden, ihre örtlichen Angelegenheiten selbst zu verwalten. In Deutschland ist es im Grundgesetz garantiert. In manchen Programmen auch: die Selbstverwaltung anderer Gruppen, etwa der Fischer.

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In den Programmen

20 Forderungen aus 17 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2013

SPD 2

2009

FDP 1

Länder

Nordrhein-Westfalen

2017
Grüne NW 1

Bayern

2018
AfD BY 1

Hessen

2023
CDU HE SPD HE · Koalitionsvertrag 1
CDU HE 1
2018
CDU HE Grüne HE · Koalitionsvertrag 1
CDU HE 1

Rheinland-Pfalz

2016
AfD RP 1

Schleswig-Holstein

2017
AfD SH 1

Sachsen-Anhalt

2016
AfD ST 2
1998
SPD ST 1

Thüringen

2019
FDP TH 1
2014
Grüne TH 2
1999
SPD TH 1

Hamburg

2015
SPD HH Grüne HH · Koalitionsvertrag 1

Saarland

2009
Grüne SL 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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