Richterrecht
Fachbegriff
Recht, das durch Urteile von Gerichten entsteht und nicht vom Parlament oder der Regierung gesetzt wird. Ob es als eigenes Recht gilt, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab.
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In den Programmen
4 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Hessen
2003
SPD HE 1
Thüringen
2019
FDP TH 3
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.