Rechtsweggarantie
Fachbegriff
Grundrecht, sich gegen Akte der öffentlichen Gewalt an staatliche Gerichte zu wenden. Es steht in Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes und heißt auch Recht auf effektiven Rechtsschutz.
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In den Programmen
5 Forderungen aus 4 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2002
FDP 2
Länder
Hessen
1991
SPD 1
Rheinland-Pfalz
2016
SPD FDP Grüne · Koalitionsvertrag 1
Mecklenburg-Vorpommern
1994
FDP 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.