Quellensteuer
Fachbegriff
Steuer, die ein Staat direkt von Einnahmen abzieht, die dort an Personen mit Steuerpflicht im Ausland fließen. Wer die Steuer abführt und wer sie schuldet, ist dabei nicht dieselbe Person.
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In den Programmen
12 Forderungen aus 4 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.