Pflanzrechte
Fachbegriff
Befristetes Recht, auf einer Fläche Weinreben für Keltertrauben anzupflanzen. Geregelt ist es von der EU und in den Weingesetzen der Mitgliedstaaten. Die erlaubte Gesamtfläche ist begrenzt; in Deutschland sind die Länder für die Genehmigung zuständig.
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In den Programmen
6 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Rheinland-Pfalz
2011
CDU RP 1
Sachsen
2014
FDP SN 4
2009
FDP SN 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.