Ordentliche Gerichtsbarkeit
Fachbegriff
Die Gerichte, die in Deutschland für Zivilsachen, Familiensachen und Strafsachen zuständig sind. Davon getrennt sind etwa Verwaltungsgerichte und andere Fachgerichte, wenn das Gesetz ihnen eine Sache zuweist.
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In den Programmen
13 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Niedersachsen
2008
FDP NI 3
Schleswig-Holstein
2017
CDU SH Grüne SH FDP SH · Koalitionsvertrag 1
2000
SPD SH 2
Sachsen-Anhalt
1998
SPD ST 1
Thüringen
2009
FDP TH 3
1990
CDU TH 1
Bremen
2019
Linke HB 1
2007
FDP HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.