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Glossar

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Fachbegriff

Die Gerichte, die in Deutschland für Zivilsachen, Familiensachen und Strafsachen zuständig sind. Davon getrennt sind etwa Verwaltungsgerichte und andere Fachgerichte, wenn das Gesetz ihnen eine Sache zuweist.

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In den Programmen

13 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Niedersachsen

2008
FDP NI 3

Schleswig-Holstein

2017
CDU SH Grüne SH FDP SH · Koalitionsvertrag 1
2000
SPD SH 2

Sachsen-Anhalt

1998
SPD ST 1

Thüringen

2009
FDP TH 3
1990
CDU TH 1

Bremen

2019
Linke HB 1
2007
FDP HB 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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