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Glossar

Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Fachbegriff

Ein Recht, das Presseverlage vor der Nutzung ihrer Inhalte durch Suchmaschinen und ähnliche Dienste schützt. Die Verlage dürfen allein entscheiden, ob ihre Presseerzeugnisse gewerblich im Internet genutzt werden. Es steht im Urheberrechtsgesetz.

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In den Programmen

3 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2021

FDP 1

2017

Grüne 1

2013

SPD 1

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