Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Fachbegriff
Ein Recht, das Presseverlage vor der Nutzung ihrer Inhalte durch Suchmaschinen und ähnliche Dienste schützt. Die Verlage dürfen allein entscheiden, ob ihre Presseerzeugnisse gewerblich im Internet genutzt werden. Es steht im Urheberrechtsgesetz.
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