Kontrahierungszwang
Fachbegriff
Eine gesetzliche Pflicht, ein Vertragsangebot anzunehmen und einen Vertrag zu festgelegten Bedingungen abzuschließen. So müssen etwa Verkehrsbetriebe Fahrgäste zu ihren Tarifen befördern. Auch: Abschlusszwang.
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In den Programmen
13 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2005
FDP 1
2002
SPD 2
Länder
Bayern
2003
FDP BY 1
Baden-Württemberg
2001
FDP BW 2
Hessen
2009
FDP HE 2
2008
FDP HE 2
Schleswig-Holstein
2009
FDP SH 1
Thüringen
2009
FDP TH 2
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.