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Glossar

Klagebefugnis

Fachbegriff

Ein Begriff aus dem Prozessrecht: Wer klagen will, muss geltend machen, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Fehlt die Klagebefugnis, weist das Gericht die Klage als unzulässig ab, ohne in der Sache zu entscheiden. Auch: Prozessführungsbefugnis.

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In den Programmen

21 Forderungen aus 12 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2021

FDP 1

2018

CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 1

Länder

Nordrhein-Westfalen

2010
Grüne 3

Baden-Württemberg

2021
AfD 1

Niedersachsen

1998
CDU 3

Hessen

2003
SPD 1

Berlin

2011
Linke 2

Schleswig-Holstein

2022
CDU 2
2012
Grüne 1

Sachsen-Anhalt

2021
Grüne 1

Hamburg

2015
Grüne 2

Saarland

2004
Grüne 3

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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