Klagebefugnis
Fachbegriff
Ein Begriff aus dem Prozessrecht: Wer klagen will, muss geltend machen, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Fehlt die Klagebefugnis, weist das Gericht die Klage als unzulässig ab, ohne in der Sache zu entscheiden. Auch: Prozessführungsbefugnis.
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In den Programmen
21 Forderungen aus 12 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2021
FDP 1
2018
CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 1
Länder
Nordrhein-Westfalen
2010
Grüne 3
Baden-Württemberg
2021
AfD 1
Niedersachsen
1998
CDU 3
Hessen
2003
SPD 1
Berlin
2011
Linke 2
Schleswig-Holstein
2022
CDU 2
2012
Grüne 1
Sachsen-Anhalt
2021
Grüne 1
Hamburg
2015
Grüne 2
Saarland
2004
Grüne 3
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.