Haushaltsautonomie
Fachbegriff
Bund und Länder planen und führen ihre Haushalte jeweils selbst und unabhängig voneinander. Das ist im Grundgesetz geregelt. Eingeschränkt wird diese Freiheit etwa durch gemeinsame Grundsätze für das Haushaltsrecht und durch die Pflicht, auf die Gesamtwirtschaft zu achten.
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In den Programmen
7 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Sachsen
1999
SPD SN 4
Sachsen-Anhalt
2011
CDU ST SPD ST · Koalitionsvertrag 1
Thüringen
2004
FDP TH 2
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.