Halterhaftung
Fachbegriff
Gemeint ist, dass der Halter eines Fahrzeugs für einen Verkehrsverstoß einstehen muss, wenn nicht ermittelt werden kann, wer gefahren ist. Bei Halte- und Parkverstößen gibt es das schon: Dann muss der Halter die Kosten tragen.
Nach Wikipedia · mehr dazu (öffnet ein neues Fenster)
KI Kurzfassung mit KI aus der verlinkten Quelle erstellt, kann Fehler enthalten. · Fehler melden
In den Programmen
7 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Sachsen-Anhalt
2006
CDU ST 4
Bremen
2019
Grüne HB 3
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.