Gleichbehandlungsgrundsatz
Fachbegriff
Ein Grundsatz des Rechts: Vergleichbare Fälle sollen gleich behandelt werden. Eine Ungleichbehandlung ist nur erlaubt, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Im Grundgesetz ist dieser Grundsatz in Artikel 3 verankert.
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In den Programmen
17 Forderungen aus 12 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2018
CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 1
Länder
Baden-Württemberg
1992
SPD BW 1
Hessen
2009
Grüne HE 3
Rheinland-Pfalz
2021
Grüne RP 1
2016
Grüne RP 1
2011
Grüne RP 2
Berlin
2021
Linke BE 1
Sachsen-Anhalt
2021
FDP ST 1
Hamburg
2020
SPD HH Grüne HH · Koalitionsvertrag 1
Bremen
2023
Linke HB 1
2003
FDP HB 1
1999
FDP HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.