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Glossar

Gleichbehandlungsgrundsatz

Fachbegriff

Ein Grundsatz des Rechts: Vergleichbare Fälle sollen gleich behandelt werden. Eine Ungleichbehandlung ist nur erlaubt, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Im Grundgesetz ist dieser Grundsatz in Artikel 3 verankert.

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In den Programmen

17 Forderungen aus 12 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2018

CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 1

Länder

Baden-Württemberg

1992
SPD BW 1

Hessen

2009
Grüne HE 3

Rheinland-Pfalz

2021
Grüne RP 1
2016
Grüne RP 1
2011
Grüne RP 2

Berlin

2021
Linke BE 1

Sachsen-Anhalt

2021
FDP ST 1

Hamburg

2020
SPD HH Grüne HH · Koalitionsvertrag 1

Bremen

2023
Linke HB 1
2003
FDP HB 1
1999
FDP HB 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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