Gewaltverbot
Fachbegriff
Ein Grundsatz der Charta der Vereinten Nationen. Staaten dürfen anderen Staaten nicht mit Gewalt drohen oder Gewalt gegen sie anwenden, etwa gegen ihr Gebiet oder ihre Unabhängigkeit. Streit soll friedlich gelöst werden.
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In den Programmen
7 Forderungen aus 5 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2017
Linke 1
2013
Linke 1
2009
Linke 1
Länder
Hamburg
2015
Linke 1
Bremen
2027
Linke 2
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.