Gesellschaftsrecht
Fachbegriff
Das Rechtsgebiet für Zusammenschlüsse von Personen, die gemeinsam einen Zweck verfolgen, etwa Firmen wie GmbH oder Aktiengesellschaft. Gegründet werden sie durch einen Vertrag zwischen den Beteiligten.
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In den Programmen
9 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2025
SPD 1
2021
SPD Grüne FDP · Koalitionsvertrag 1
Grüne 1
2017
Linke 1
2013
Grüne 1
2005
Grüne 1
Länder
Hessen
2003
FDP HE 1
1995
FDP HE 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.