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Glossar

Gesellschaftsrecht

Fachbegriff

Das Rechtsgebiet für Zusammenschlüsse von Personen, die gemeinsam einen Zweck verfolgen, etwa Firmen wie GmbH oder Aktiengesellschaft. Gegründet werden sie durch einen Vertrag zwischen den Beteiligten.

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In den Programmen

9 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2025

SPD 1

2021

SPD Grüne FDP · Koalitionsvertrag 1
Grüne 1

2017

Linke 1

2013

Grüne 1

2005

Grüne 1

Länder

Hessen

2003
FDP HE 1
1995
FDP HE 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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