Gesamtrichterrat
Fachbegriff
Gemeint ist eine gewählte Vertretung der Richterinnen und Richter, ähnlich einem Personalrat. Sie redet bei allgemeinen und sozialen Fragen ihres Gerichts mit. Die Einzelheiten regeln für ihre Gerichte die Länder.
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In den Programmen
3 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Bremen
2003
Grüne HB 2
SPD HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.