Gemeinschaftsrecht
Fachbegriff
Das Recht der früheren Europäischen Gemeinschaften, aus denen die Europäische Union hervorging. Es gilt über den einzelnen Staaten und wird in das Recht der Mitgliedstaaten übernommen. Heute spricht man meist vom Recht der EU.
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In den Programmen
8 Forderungen aus 4 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2017
SPD 2
2013
Grüne 2
2002
FDP 3
Länder
Brandenburg
2004
FDP BB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.