Funktionsverlagerung
Fachbegriff
Begriff aus dem Steuerrecht: Ein Unternehmen verlagert Aufgaben seines Betriebs ins Ausland, etwa an eine Tochterfirma oder eine Betriebsstätte dort. Für die Steuer hat das besondere Folgen.
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In den Programmen
6 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2009
FDP 4
Länder
Bayern
2008
FDP BY 2
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.