Eingriffsgesetz
Fachbegriff
Gemeint sind Gesetze, die dem Staat erlauben, in Grundrechte einzugreifen, etwa Befugnisse von Polizei oder Verfassungsschutz. Ein solcher Eingriff muss gerechtfertigt sein, sonst verletzt er das Grundrecht.
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In den Programmen
4 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Brandenburg
2014
Grüne BB 1
Hamburg
2011
FDP HH 2
2008
FDP HH 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.