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Glossar

Eigentumsgarantie

Fachbegriff

Gemeint ist der Schutz des Eigentums durch das Grundgesetz. Eigentum ist das Recht, über eine Sache oder einen Vermögenswert zu bestimmen und andere davon auszuschließen. Im Grundgesetz ist der Begriff weiter gefasst als im Privatrecht.

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In den Programmen

8 Forderungen aus 6 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

1994

FDP 1

Länder

Rheinland-Pfalz

2001
FDP RP 1
1991
CDU RP 1

Schleswig-Holstein

2000
CDU SH 1

Mecklenburg-Vorpommern

1994
FDP MV 3
CDU MV 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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