Billigkeitserlass
Fachbegriff
Die Behörde verzichtet auf Antrag ganz oder teilweise auf eine Steuer, wenn es im einzelnen Fall unbillig, also unzumutbar hart wäre, sie einzuziehen. Die Behörde entscheidet darüber nach eigenem Ermessen.
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In den Programmen
3 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Rheinland-Pfalz
2001
FDP RP 1
1996
FDP RP 1
1991
FDP RP 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.