Betätigungsverbot
Fachbegriff
Ein Verbot für einen Verein mit Sitz im Ausland, in Deutschland tätig zu werden. Es kommt in Frage, wenn der Verein hier keine eigene Teilorganisation hat, die verboten werden könnte. In manchen Programmen auch: ein Verbot für einzelne Personen, sich politisch zu betätigen.
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In den Programmen
9 Forderungen aus 6 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
1998
Linke 4
Länder
Baden-Württemberg
2011
Linke BW 1
Hessen
2018
SPD HE 1
Berlin
2021
SPD BE 1
Hamburg
2025
Linke HH 1
Saarland
2017
CDU SL 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.