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Glossar

Beitragsbemessungsgrundlage

Fachbegriff

Das Einkommen oder der Arbeitslohn, aus dem die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung berechnet werden. Berücksichtigt wird es nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

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In den Programmen

4 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2002

Linke 1

Länder

Niedersachsen

2003
Linke NI 3

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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