Beitragsbemessungsgrundlage
Fachbegriff
Das Einkommen oder der Arbeitslohn, aus dem die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung berechnet werden. Berücksichtigt wird es nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
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In den Programmen
4 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2002
Linke 1
Länder
Niedersachsen
2003
Linke NI 3
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.