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Glossar

Anstaltslast

Fachbegriff

Die Pflicht des Staates, der Länder oder Kommunen, ihre eigenen Anstalten mit genug Geld auszustatten. Die Anstalt soll so ihre Aufgaben erfüllen können, solange es sie gibt.

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In den Programmen

4 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2002

FDP 1

Länder

Hessen

2009
Grüne HE 2

Schleswig-Holstein

2005
CDU SH 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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