Anstaltslast
Fachbegriff
Die Pflicht des Staates, der Länder oder Kommunen, ihre eigenen Anstalten mit genug Geld auszustatten. Die Anstalt soll so ihre Aufgaben erfüllen können, solange es sie gibt.
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In den Programmen
4 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2002
FDP 1
Länder
Hessen
2009
Grüne HE 2
Schleswig-Holstein
2005
CDU SH 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.