Abschiebungsverbot
Fachbegriff
Ein Verbot, einen Menschen in ein bestimmtes Land abzuschieben, weil ihm dort große Gefahren drohen. In Deutschland prüft das Bundesamt für Migration solche Verbote im Asylverfahren, wenn kein Asyl oder anderer Schutz gewährt wird. Ein eigener Antrag ist dafür nicht nötig.
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In den Programmen
7 Forderungen aus 5 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Nordrhein-Westfalen
2027
Grüne NW 2
Schleswig-Holstein
2022
SPD SH 1
Thüringen
2024
Linke TH 1
2019
Linke TH 2
Bremen
2019
Linke HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.