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Glossar

Abschiebungsverbot

Fachbegriff

Ein Verbot, einen Menschen in ein bestimmtes Land abzuschieben, weil ihm dort große Gefahren drohen. In Deutschland prüft das Bundesamt für Migration solche Verbote im Asylverfahren, wenn kein Asyl oder anderer Schutz gewährt wird. Ein eigener Antrag ist dafür nicht nötig.

Nach Informationsverbund Asyl und Migration · mehr dazu (öffnet ein neues Fenster)

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In den Programmen

7 Forderungen aus 5 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Nordrhein-Westfalen

2027
Grüne NW 2

Schleswig-Holstein

2022
SPD SH 1

Thüringen

2024
Linke TH 1
2019
Linke TH 2

Bremen

2019
Linke HB 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

KI-Hinweis

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